Bad Gandersheim (red). Die Meldefrist für die Ablesung der Wasserzählerstände ist abgeschlossen. Zwischen 25. November und 9. Dezember 2025 konnten die für die Jahresverbrauchsrechnung der Wasser- und Schmutzwassergebühren erforderlichen Zählerstände online oder schriftlich übermittelt werden.
Abrechnung erfolgt auf Basis gemeldeter oder geschätzter Werte
Für alle Haushalte, in denen bis zum 9. Dezember kein Zählerstand abgelesen oder gemeldet wurde, erfolgt die Abrechnung auf Grundlage einer Verbrauchsschätzung. Auf den Abrechnungsunterlagen ist diese Schätzung klar erkennbar: KZ 4 steht für einen maschinell errechneten Zählerstand, KZ 3 für einen geschätzten Wert. Die Abrechnungsbescheide werden Anfang Januar 2026 versandt.
Später gemeldete Zählerstände können nicht berücksichtigt werden
Zählerstände, die nach dem 9. Dezember eingereicht wurden, konnten für die Abrechnung nicht mehr verarbeitet werden. Auch verspätet eingesandte Mitteilungskarten werden nicht mehr bearbeitet.
Korrekturen nach Erhalt des Bescheids möglich
Nach Zustellung der Abrechnung besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Monats den Zählerstand zu korrigieren. Die Stadt nimmt dann eine Berichtigung des Bescheids vor.
Für Rückfragen steht Frau Heinig unter 05382/73-140 zur Verfügung.