Einbeck (red). Die Hundesteuer 2017 wird in Höhe des für das Kalenderjahr mit Bescheid festgesetzten Jahresbetrages am 1. Juli 2017 ällig. Für Abgabenpflichtige, die von der Möglichkeit der Teilzahlung Gebrauch gemacht haben, wird die Hundesteuer 2017 in Teilbeträgen am 1. April und 1. Oktober fällig. Bei Abgabenpflichtigen, die am SEPA-Lastschrift-Einzugsverfahren teilnehmen, werden die jeweils fälligen Beträge von den vereinbarten Konten abgebucht. Abgabenpflichtige, die nicht am SEPA-Lastschrift-Einzugsverfahren teilnehmen, werden gebeten, die jeweils fälligen Beträge bis zu den vorstehend aufgeführten Fälligkeiten zu entrichten. Unabhängig davon können Fragen, die im Zusammenhang mit der Festsetzung der Hundesteuer stehen, nach wie vor telefonisch und auch persönlich mit der zuständigen Sachbearbeiterin erörtert werden. Die dazu erforderlichen Hinweise sind dem zuletzt zugegangenen Bescheid zu entnehmen. Die Steuersätze für die Hundesteuer betragen jährlich für den ersten Hund 84 Euro, für den zweiten Hund 108 Euro und für jeden weiteren Hund 156 Euro.
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Die Hundesteuer ist fällig
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