Einbeck (red). Für mehrere Nebengewässer der Ilme im Landkreis Northeim sind die Überschwemmungsgebiete nun rechtsverbindlich festgelegt worden. Betroffen sind Allerbach, Bewer, Dieße, Krummes Wasser mit Hillebach, Rebbe, Spüligbach und Stroiter Bach. Grundlage ist eine Verordnung, die der Kreistag am 12. Dezember 2025 beschlossen hat.
Ziel der Festsetzung ist es, Hochwasserschäden zu verringern oder möglichst ganz zu vermeiden. Gleichzeitig erfüllt der Landkreis Northeim damit seine gesetzliche Verpflichtung. Die genaue Abgrenzung der Überschwemmungsgebiete ist in Übersichts- und Detailkarten dargestellt. Die Verordnung sowie die Karten wurden im Amtsblatt vom 7. Januar 2026 veröffentlicht und sind online unter landkreis-northeim.de/amtsblatt einsehbar.
Foto: Landkreis Northeim