Landkreis Northeim (red). Der Landkreis Northeim ist von Maßnahmen im Zusammenhang mit einem Ausbruch der Geflügelpest im benachbarten Landkreis Göttingen betroffen. In einer Geflügelhaltung in der Gemeinde Rollshausen wurde die Aviäre Influenza amtlich festgestellt. Der Landkreis Göttingen erließ daraufhin eine Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Tierseuche.
Ab 16. Januar 2026 werden rund um den betroffenen Betrieb eine Schutzzone sowie eine Überwachungszone eingerichtet. Die Überwachungszone erstreckt sich über einen Radius von zehn Kilometern und reicht bis in den Landkreis Northeim hinein. Betroffen sind insbesondere die an den Landkreis Göttingen angrenzenden Bereiche der Gemeinde Katlenburg-Lindau. Eine interaktive Karte zur genauen Abgrenzung der Zonen ist online abrufbar.
Auch der Landkreis Northeim hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die ebenfalls ab 16. Januar 2026 gilt. Innerhalb der Überwachungszone sind verschiedene Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten, die detailliert im Amtsblatt vom 15. Januar 2026 veröffentlicht wurden. Die Regelungen dienen dem Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der hochansteckenden Tierseuche.
Strenge Auflagen für Geflügelhaltungen
Für Geflügel innerhalb der Überwachungszone gilt eine verpflichtende Aufstallungs- und Abschirmungspflicht. Die Tiere dürfen ausschließlich in geschlossenen Ställen oder in Volieren mit dichter Überdachung sowie engmaschigen Seitenbegrenzungen gehalten werden. Ziel ist es, jeden direkten oder indirekten Kontakt zu wildlebenden Vögeln konsequent zu unterbinden.
Tägliche Kontrollen und Schutzmaßnahmen vorgeschrieben
Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sind verpflichtet, ihre Bestände täglich zu kontrollieren. Auffällige Krankheitssymptome oder eine erhöhte Sterblichkeit müssen unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Zudem dürfen Geflügelhaltungen nur von befugten Personen und ausschließlich mit geeigneter Schutzkleidung betreten werden.
Hohe Ansteckungsgefahr durch Wildvögel
Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine Infektion mit dem aviären Influenzavirus des hochansteckenden Typs HPAI. Betroffen sind unter anderem Hühner, Puten, Gänse und Enten. Besonders wildlebende Wasservögel gelten häufig als symptomlose Träger und können das Virus unbemerkt verbreiten. Aufgrund der hohen Übertragbarkeit ist der Schutz von Hausgeflügel vor Kontakten mit Wildvögeln von zentraler Bedeutung.