Landkreis Northeim (r). Obwohl seit dem 01. Januar 2016 eine gesetzliche Rauchmelderpflicht für Schlafräume und Kinderzimmer sowie den angrenzenden Fluchwegen (Flure, Treppenhäuser) besteht, fehlen noch immer in vielen Wohnungen und Häusern im Landkreis Northeim Rauchmelder, so Kreisbrandschutzerzieher und –aufklärer Sven Helmold.
Wir Brandschutzerzieher und Brandschutzaufklärer in den Städten und Gemeinden des Landreises stellen leider noch immer mit Entsetzen fest, dass vielen Bürgerinnen und Bürgern nicht bekannt und bewusst ist, dass es eine Pflichtaufgabe ist, Rauchmelder in den Wohnungen und Häusern zu haben, so Helmold.
Bei Brandschutzschulungen in den Kitas und Schulen wird es oft sehr deutlich, dass vielen Eltern die eigene Sicherheit und deren Kindern, nicht so wichtig ist, wobei die Rauchmelder heute zu günstigen Konditionen beschafft werden können. „Es wird so viel Geld für Technik ausgegeben – beim Rauchmelder, der zum Schutz des eigenen Lebens und das der Familie beiträgt, wird gespart“. Die schweren gesundheitlichen und materiellen Schäden, die bereits kleinere, zu spät entdeckte Brände und giftiges Rauchgas verursachen, sind vielen Menschen gar nicht bewusst.
Sollte es zu einem Schadenfeuer kommen und ein Ermittlungsverfahren wegen fehlender Rauchmelder eingeleitet werden, kann es bedeuten, dass gegen den Eigentümer wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung oder gar der fahrlässigen Tötung ermittelt wird.
Rauchmelder = Lebensretter
„Die Schäden, die durch das Feuer entstehen, sind oft nicht das Schlimmste. Die Rußablagerungen sind gesundheitsgefährdend und müssen in der Regel von Spezialfirmen beseitigt werden. Dadurch können hohe Kosten im fünfstelligen Bereich entstehen“, so Helmold.
Die Rauchmelderpflicht ist in der Niedersächsischen Bauordnung geregelt (NBauO, § 44, Abs. 5)
In welchen Räumen müssen Rauchmelder angebracht sein?
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Alleine das Fehlen der vorgeschriebenen Rauchmelder, ohne dass es zum Brand kommt, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach dem Gesetz mit Geldbuße bis zu 500.000 Euro geahndet werden kann. Zu dem unschlagbaren Argument für die Lebensrettung kommen zudem die möglichen nicht unerheblichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen für Eigentümer von Wohnraum hinzu.
Stellen die Ermittler nach einem Brand das Fehlen von Rauchmeldern fest, wird dies in der Akte entsprechend dokumentiert und weiteres finanzielles – bei Personenschäden sogar strafrechtliches – Ungemach droht. Ob die Versicherung in vollem Umfang in Leistung tritt, entscheidet im Einzelfall zudem der jeweilige Versicherer.
Foto: Sven Helmold