Einbeck (r). Die Hundesteuer 2018 wird in Höhe des für das Kalenderjahr mit Bescheid festgesetzten Jahresbetrages am 1. Juli 2018 fällig. Für Abgabenpflichtige, die von der Möglichkeit der Teilzahlung Gebrauch gemacht haben, wird die Hundesteuer 2018 in Teilbeträgen am 1. April und 1. Oktober fällig. Bei Abgabenpflichtigen, die am SEPA-Lastschrift-Einzugsverfahren teilnehmen, werden die jeweils fälligen Beträge von den vereinbarten Konten abgebucht. Abgabenpflichtige, die nicht am SEPA-Lastschrift-Einzugsverfahren teilnehmen, werden gebeten, die jeweils fälligen Beträge bis zu den vorstehend aufgeführten Fälligkeiten zu entrichten.
Unabhängig davon können Fragen, die im Zusammenhang mit der Festsetzung der Hundesteuer stehen, nach wie vor telefonisch und auch persönlich mit dem zuständigen Sachbearbeiter/der zuständigen Sachbearbeiterin erörtert werden. Die dazu erforderlichen Hinweise sind dem zuletzt zugegangenen Bescheid zu entnehmen.
Steuersätze
Die Steuersätze für die Hundesteuer betragen jährlich für den ersten Hund 84 Euro für den zweiten Hund 108 Euro für jeden weiteren Hund 156 Euro.
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