Niedersachsen (red). Das Land Niedersachsen setzt sein intensives Engagement bei der Ausstattung der Einheiten des Katastrophenschutzes fort. Im Rahmen des im vergangenen Jahr vorgestellten neuen niedersächsischen Ausstattungskonzepts werden in diesem Jahr Fördermittel für die Anschaffung von 59 Einsatzfahrzeugen für Feuerwehren und Hilfsorganisationen bereitgestellt, darunter im Landkreis Northeim zwei DRK-Einsatzleitwagen und eine DRK-Gerätewagen Sanität.
Die deutlich stärkere Förderung des Katastrophenschutzes wird somit konsequent weitergeführt. Wurde 2015 noch die Beschaffung von 30 Fahrzeugen mitfinanziert, waren es im vergangenen Jahr mit 52 Fahrzeugen schon fast doppelt so viele. In diesem Jahr wurde mit 59 geförderten Fahrzeugen zu Land und zu Wasser ein neuer Bestwert erreicht. Insgesamt unterstützt Niedersachsen den Katastrophenschutz im Jahr 2018 mit 3,5 Millionen Euro.
Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Auch in diesem Jahr haben diverse Ereignisse wieder gezeigt, welch immense Bedeutung der Katastrophenschutz hat. Um bei Katastrophenlagen und Ereignissen mit vielen Verletzten auch zukünftig schnell und effektiv reagieren zu können, stärken wir den Katastrophenschutz weiter gezielt. Bereits 2017 haben wir die Anzahl der geförderten Fahrzeuge durch die Neuausrichtung des Katastrophenschutzes fast verdoppelt. In diesem Jahr sind es sogar mehr Fahrzeuge als je zuvor. Damit stellen wir uns konsequent hinter die wertvolle ehrenamtliche Arbeit der Hilfsorganisationen und Feuerwehren und erhöhen gleichzeitig die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in ganz Niedersachsen.“
Die niedersächsischen Einheiten zur Katastrophenabwehr hatten in den vergangenen Jahren zahlreiche Herausforderungen zu bewältigen. Beispiele dafür waren das Elbe-Hochwasser 2013 oder auch die historische Flüchtlingssituation 2015. Im vergangenen Jahr sorgten insbesondere das Rekordhochwasser in Südniedersachsen sowie das Sturmtief Xavier für zahlreiche Einsätze. Der Klimawandel und damit einhergehende außergewöhnliche Wetterlagen, aber auch die Bedrohung durch Terrorangriffe sowie die Gefahr von Cyber-Angriffen, zum Beispiel auf die digitale Infrastruktur von Krankenhäusern, verändern die Anforderungen an den Katastrophenschutz zusätzlich. Die 2017 beschlossene Neuaufstellung des Katastrophenschutzes und die im Zuge dessen ausgeweitete Förderung von Einsatzfahrzeugen trägt dieser Entwicklung folgerichtig Rechnung.
Mit Beschluss des Landesbeirates Katastrophenschutz wurden in Niedersachsen im Jahr 2017 Zentrale Einheiten im Katastrophenschutz eingeführt. Diese Einheiten unterstehen den Landesverbänden der Hilfsorganisationen. Für diese wurden 2018 ein Führungskraftwagen und ein Mehrzweckboot für die DLRG sowie ein Einsatzbus für den Katastrophenschutz für die Johanniter-Unfall-Hilfe gefördert.
Nach § 31 Abs. 3 des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (NKatSG) fördert das Land auch Hilfsorganisationen (Johanniter-Unfall-Hilfe, Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches Rotes Kreuz, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Malteser-Hilfsdienst), die im Katastrophenschutz mitwirken. Die Organisationen können Anträge auf finanzielle Unterstützung in Höhe von bis zu 75 Prozent der Beschaffungskosten stellen. Diese Zuwendungen werden seit 2017 eng an den neuen Erlass zur Gliederung und Sollstärke der Einheiten im Katastrophenschutz geknüpft.
Die Verteilung der Fahrzeuge richtet sich ausgewogen nach den Leistungsanteilen und der Größe der Hilfsorganisationen in Niedersachsen. Bei der Bewertung der Anträge werden die fachlichen Einschätzungen der örtlichen Katastrophenschutzbehörden zugrunde gelegt. Zuwendungsbehörden sind die Ämter für Brand- und Katastrophenschutz in den Polizeidirektionen.
Quelle: Land Niedersachsen