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Mittwoch, 25. Dezember 2024 Mediadaten wsr.tv
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Northeim (lpd). In der letzten Zeit finden Bürgerinnen und Bürger immer wieder Wurfzettel in ihrem Briefkasten, in denen eine „kostenlose Althaushaltsgerätesammlung“ angekündigt wird. „Wir nehmen alles mit, was Sie nicht brauchen (auch defekt)“ heißt es so oder so ähnlich darin. Es folgt eine lange Liste mit Gegenständen, die gesammelt werden. Häufig werden hier Haushaltsgroßgeräte, Geräte aus der Unterhaltungselektronik oder andere Elektrogeräte genannt. Das klingt auf den ersten Blick verlockend, hat allerdings einen entscheidenden Haken: Diese Sammlung ist illegal!

Denn alles, was man nicht mehr braucht und daher loswerden will, ist Abfall. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz müssen die Abfälle aus den privaten Haushalten grundsätzlich dem örtlich zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen werden. Das ist im Landkreis Northeim die Kreisabfallwirtschaft.

Hiervon gibt es nur wenige Ausnahmen. Dazu zählen lediglich „nicht gemischte und nicht gefährliche Abfälle“, wie zum Beispiel Altpapier, Altkleider, oder Eisenschrott, wenn sie im Rahmen einer gemeinnützigen oder gewerblichen Sammlung ordnungsgemäß verwertet werden. Solche Sammlungen müssen aber vor Beginn der Sammlung beim Landkreis Northeim angezeigt sein.

Oft wird auch damit geworben, die Geräte für Angehörige im Ausland zu sammeln, weil die hier niemand mehr haben will, sie aber noch funktionieren und die Leute in ärmeren Ländern die noch gut gebrauchten könnten und man mit einer solchen „Spende“ Gutes tut. +++ Diese Argumentation entlässt diesen Sammler nicht aus den abfallrechtlichen Verpflichtungen. Denn danach sind alle Stoffe oder Gegenstände, die jemand nicht mehr haben will, bereits Abfall wenn dieser Entledigungswille besteht. Auf die Gebrauchsfähigkeit kommt es dabei also gar nicht an.

Elektroaltgeräte dürfen nicht von gewerblichen Sammlern gesammelt werden. Diese sind als gefährliche Abfälle eingestuft, weil sie in ihrer Zusammensetzung nicht nur wertvolle Metalle enthalten, sondern auch gefährliche Bestandteile haben. Bei den oben genannten Sammlern ist eine ordnungsgemäße Verwertung nicht nachgewiesen. Häufig ist es so, dass die Geräte unsachgemäß und ohne Umweltstandards demontiert werden, um maximale Gewinne mit den werthaltigen Metallen zu erzielen. Um dies zu verhindern dürfen Elektroaltgeräte nicht an diese Sammler gegeben werden. Wer dies dennoch tut, begeht damit eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen.

Werden solche Sammler erwischt, müssen sie unter Umständen sogar mit einem Strafverfahren wegen des Umgangs mit gefährlichen Abfällen rechnen. Sie erkennen illegale Sammlungen schon daran, dass auf den Flyern Elektrogeräte beworben werden und keine Angaben über den Sammler enthalten. Stehen nur Handynummern darauf, gibt es diese oft gar nicht oder es meldet sich, wenn überhaupt, nur ein Anrufbeantworter. Wenn Sie also einen solchen Flyer in ihrem Briefkasten finden, informieren Sie bitte sofort die Polizei.

So entsorgen Sie Ihre Elektroaltgeräte richtig:

  • Über die Sperrmüllabfuhr der Kreisabfallwirtschaft. Einen Termin fordern Sie wie gewohnt mit der Sperrmüllkarte aus Ihrem Abfallkalender oder online übers Internet an. 
  • Während der Schadstoffsammlung. Hier fährt extra ein Fahrzeug der Kreisabfallwirtschaft in jeden Ort (im Frühjahr) und in die größeren Orte (im Herbst) und sammelt Elektro-Kleingeräte ein. Die Termine stehen im Abfallkalender auf Seite 4.
  • Sie können Geräte auch kostenlos auf der Deponie in Blankenhagen abgeben. 
  • Der Elektroeinzelhandel muss seit dem 01.06.2017 Elektroaltgeräte unentgeltlich zurücknehmen, wenn dort ein neues Gerät gekauft wird. Viele machten das bisher auch schon freiwillig. Ist die Verkaufsfläche größer als 400 m2 muss der Elektrohändler auch Altgerätegeräte unentgeltlich zurücknehmen, die er nicht in seinem Sortiment führt und das unabhängig von einem Gerätekauf.
  • Auch Onlinehändler sind verpflichtet, Altgeräte zurückzunehmen.
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