Einbeck (red). Die richterliche Entscheidung zu den Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten hat eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen notwendig gemacht. Der Gesetzgebungsprozess befindet sich in seiner Endphase. Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt insbesondere, dass es auf das Jahr gesehen bei einer Begrenzung von maximal vier Sonntagen bleibt, an denen eine Öffnung stattfinden darf. Die Entscheidungskompetenz hierüber, welche Sonntage gewählt werden, liegt ausschließlich bei der örtlichen Kommune. „Es ist uns gelungen in der Koalition einen tragfähigen Interessensausgleich zu erzielen. In der Abwägung von arbeitsrechtlichen, kirchlichen und wirtschaftlichen Aspekten werden wir eine gute Lösung auf den Weg bringen“, erklärt der sozialpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Uwe Schwarz.
„Die SPD-Landtagsfraktion spricht sich deutlich gegen eine vorweihnachtliche Ladenöffnung an Adventssonntagen aus. Auch wollen wir den Palmsonntag unter besonderen Schutz stellen. Außerdem hat die SPD-Landtagsfraktion mit großer Mehrheit beschlossen, dass wie bisher auch kein einziger Adventssonntag für eine Öffnung freigegeben wird“, so Uwe Schwarz und ergänzt: „In der teilweise hektischen Vorweihnachtszeit sind für uns Sozialdemokraten unter familiären und christlichen Gesichtspunkten die Adventssonntage besonders schützenswert. Diese Sonntage stehen für Besinnlichkeit sowie familiäres Miteinander.“
Darüber hinaus wird sich die SPD-Landtagsfraktion im Rahmen der Novellierung des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten dafür einsetzen, dass die Verkaufszeiten an Silvester sowie an Heiligabend begrenzt werden. An diesen Tagen dürfen die Läden zukünftig nur bis 14 Uhr geöffnet haben.
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