Northeim (lpd). Dr. Regina Pabst, Fachbereichsleiterin der Gesundheitsdienste des Landkreises Northeim, hat sich jetzt im Zusammenhang mit den in den letzten Wochen und Monaten auch in den Nachbarlandkreisen Hildesheim und Göttingen aufgetretenen Masernerkrankungen zu Wort gemeldet. „Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit und aktuell nimmt die Bedrohung durch Masern zu“, so die Amtsärztin.
Durch die Erkrankung auftretende Komplikation sind vielfältig und können von Mittelohrentzündung, Bronchitis, Lungenentzündung bis zu dauerhaften Schädigungen des Nervensystems reichen. Etwa eine von 1.000 erkrankten Personen stirbt an der Erkrankung oder deren Komplikationen. Besonders tückisch ist die verzögerte Gehirnentzündung, welche gerade Kinder unter 5 Jahren betreffen kann. Dabei werden die Kinder zunächst nach der Masernerkrankung wieder gesund, nach sechs bis acht Jahren zeigen sie dann Rückschritte der Entwicklung, verlieren über Monate bis Jahre alle geistigen und motorischen Fähigkeiten und sterben schließlich. Diese Krankheit ist nicht heilbar.+++ Der jüngste Ausbruch im Landkreis Hildesheim zeigte noch einmal deutlich, dass Masernerkrankungen Kinder und Erwachsene betreffen, denn rund die Hälfte der betroffenen Masernerkrankten war im Erwachsenenalter. Dies zeigt, dass die Überprüfung des Impfschutzes sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern erforderlich ist.
Die Masern sind einer der ansteckendsten Krankheiten überhaupt. Es genügt ein bereits sehr kurzer Kontakt oder ein sehr kurzer Aufenthalt in der Nähe eines Betroffenen, um sich zu infizieren. Selbst das Betreten eines Raumes, in dem sich ein Masernerkrankter zwei Stunden vorher aufgehalten hat, kann zu einer Infektion führen. Damit ist die Masernerkrankung ansteckender als Ebola!
Wie kann ich mich vor Masern schützen?
Dabei kann sich jeder durch die rechtzeitige Impfung wirksam vor Masern schützen.
Deshalb ist es wichtig, sich um den eigenen Impfschutz und den der Familie zu kümmern, bevor Kontakt mit Masernerkrankten besteht. Der Maserntod einer erwachsenen Frau findet derzeit mehrfach in der Presse Erwähnung. An diesem Fall zeigt sich tragisch, dass die Impfung nach der Ansteckung mit Masern nicht zuverlässig wirkt.
Personen, die einen Masernerkrankung durchgemacht sind oder 2mal geimpft sind, sind lebenslang geschützt. Auch Personen, die vor 1970 geboren sind, hatten üblicherweise in der Kindheit bereits Kontakt zu Masern. Auch sie brauchen keine Impfung.
Auch für Laien ist der Impfstatus im Impfausweis gut erkennbar! Wenn im Impfausweis zweimalig die Impfung mit dem Kürzel „MMR“ oder „MMR-V“ dokumentiert ist, besteht ein vollständiger Impfschutz. Sofern nur eine Impfung erfolgt ist, besteht kein sicherer Impfschutz gegen Masern und es sollte eine zweite Impfung erfolgen. Wer noch gar nicht geimpft ist, sollte sich eilig impfen lassen! ++ Bei der Klärung, ob bereits eine Impfung erfolgt ist, können die betreuenden Haus- und Kinderärzte weiter helfen, denn sie dokumentieren die durchgeführten Impfungen und können auch bei Verlust des Impfausweises helfen. Die Hausärzte bzw. Kinderärzte sind auch die ersten Ansprechpartner für die Durchführung von Impfungen.
Gibt es aktuell Masern im Landkreis Northeim?
Momentan sind den Gesundheitsdiensten keine Erkrankungsfälle bekannt. In den letzten Jahren gab es nur Einzelfälle, der letzte nachgewiesene Masernfall trat 2017 auf. „Gleichwohl ist es sicher nur eine Frage der Zeit, wann auch im Landkreis Northeim die nächsten Masernerkrankungen auftreten werden“ so Dr. Regina Pabst, die auf die Erkrankungen in den Nachbarlandkreisen verweist.
Fragen zum Thema Masernimpfung beantworten die Haus- oder Kinderärzte. Antworten gibt es direkt auch von den Gesundheitsdiensten unter Tel.: 05551/708-107.