Northeim (lpd). Die getrennte Sammlung von Bioabfällen ist gesetzlich vorgeschrieben. Eigentümer*innen bewohnter oder bebauter Grundstücke sind verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentliche Entsorgung anzuschließen. Dies gilt auch für die Biotonne, sofern nicht nachweisbar eine eigene Kompostierung stattfindet.Die Entsorgung des Biomülls verursacht aktuell lediglich rund ein Drittel der Kosten, die für die Entsorgung des Hausmülls fällig werden. Insoweit ist es schon aus wirtschaftlichen Gründen angezeigt, den Biomüll nicht über die Hausmülltonne zu entsorgen.
Der aktuelle vertragliche Abnehmer des Biomülls verarbeitet den Inhalt der Biotonnen aus dem gesamten Landkreis unter strengen Vorgaben in seinem Kompostwerk zu Substratkompost. Ist der Anteil sogenannter Störstoffe (Restabfälle, Verpackungen, Plastiktüten etc.) zu hoch, müssen die ausgesiebten Rückstände vom Landkreis zurückgenommen und als Hausmüll entsprechend teurer entsorgt werden. Auch die angeblich kompostierbaren Beutel sind dabei ein großes Problem.
Zunächst ist es für die Kollegen der Abfallwirtschaft nicht möglich, eine konventionelle Plastiktüte von einem Bio-Kunststoffbeutel zu unterscheiden. Sie müssten jede Tüte aus der Tonne herausholen und sie einer genauen Analyse unterziehen. Dagegen spricht allein schon der Gesundheitsschutz! Die Kompostanlagen wiederum verarbeiten den Bioabfall so schnell zu fertigem Kompost, dass die Zeit für die Zersetzung der Bio-Kunststoffbeutel nicht ausreicht. Es bleiben im Ergebnis Plastikfetzen im Kompost, die aufwendig aussortiert werden müssen. Dies führt zu einer tatsächlichen und optischen Qualitätsminderung des Endproduktes.
Deshalb bittet die Kreisabfallwirtschaft dringend auf Plastiktüten zu verzichten. Egal welcher Art. Verwendet werden sollen stattdessen Zeitungspapier oder noch besser Papiertüten oder Küchenkrepp. Seit Anfang des Jahres wird verstärkt auf diese Problematik aufmerksam gemacht. Erklärungen im Abfallkalender (Seite 5), Veröffentlichungen im Internet und das Verteilen von Infozetteln an den Biotonnen sollen dabei zusätzlich zu den zahlreichen überregionalen Kampagnen helfen. Um steigende Gesamtkosten für die Gebührenzahler*innen zu vermeiden, muss der Anteil von Störstoffen im Bioabfall dringend reduziert werden. Die Kreisabfallwirtschaft bitte daher um Mithilfe und um Verständnis. Für weitergehende Fragen steht die Abfallberaterin Petra Schmalle gern unter (05551) 708-162 zur Verfügung.
Alle Informationen stehen auch im Internet unter: www.landkreis-northeim.de auf den Seiten der Abfallwirtschaft unter Abfall/Deponien.
Foto: Kreisabfallwirtschaft