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Samstag, 28. Dezember 2024 Mediadaten wsr.tv
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Northeim (lpd). In der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Regionalplanung wurde den Ausschussmitgliedern der aktuelle Stand der Vorrangflächenplanung für die Windenergie im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms vorgestellt. Rund 100 interessierte Bürgerinnen und Bürger nahmen an der Sitzung in der Stadthalle in Northeim teil. Die regionalen Planungsträger, so auch der Landkreis Northeim, sind aufgrund einer Zielvorgabe aus dem Landesraumordnungsprogramm verpflichtet, Vorrangflächen für die Windenergie festzulegen. 

Anhand einer Power-Point-Präsentation wurden die Zuhörerinnen und Zuhörer über den aktuellen Stand des Ausbaus der Windenergie im Landkreis Northeim und die Planungsmethodik zur Ausweisung von Vorrangflächen informiert. Ausführliche Informationen gab es auch über die sogenannten harten und weichen Tabuzonen.  Es wurde deutlich gemacht, dass die Tabuzonen nach Abschluss der Planung der Windenergie nicht zur Verfügung stehen sollen – beispielsweise im Bereich von Wohnbebauung oder Naturschutzgebieten. Außerdem wurde ein Ausblick auf die nächsten Schritte der Planung und den Zeitplan gegeben. Die Entwurfsreife für das Regionale Raumordnungsprogramm ist für Ende 2020 geplant. Ab dann können Einzelanträge zurückgestellt werden. 

Im Landkreis Northeim werden derzeit 41 Windenergieanlagen betrieben. Diese können rund 33.000 Haushalte mit Energie versorgen. Die bestehenden Windenergieanlagen müssen allerdings in das Planungskonzept passen, um ihren Standort als Vorrangfläche ausweisen zu können. Das ist bei 31 Anlagen nicht der Fall, da sie den erforderlichen Siedlungsabstand von mindestens 1000 Metern nicht einhalten. Deutlich gemacht worden ist, dass der Landkreis Northeim eine Konzentration der Windenergieanlagen anstrebt, ohne aber einzelne Gebiete über Gebühr zu belasten.  Durch die Herbeiführung der sogenannten „Ausschlusswirkung“ - was bedeutet, dass alle Flächen außerhalb der Vorranggebiete für die Windenergie nicht zur Verfügung stehen - sollen angemessene Abstände der Anlagen von den Siedlungen garantiert werden.

Landrätin Astrid Klinkert-Kittel erklärte in der Sitzung, dass zurzeit ergebnisoffen mit den Städten und Gemeinden über mögliche Flächen diskutiert werde. An den Siedlungsabständen von 1000 Metern solle auf jeden Fall festgehalten werden. 

In einer Sitzungsunterbrechung wurde den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit eingeräumt, Fragen zu stellen. Viele Bürgerinnen und Bürger nutzen diese Gelegenheit. So wurde mehrfach hinterfragt, ob es möglich sei, Windenergieanlagen im Wald zu errichten. Diese Möglichkeit ist in Niedersachen derzeit grundsätzlich ausgeschlossen. Waldflächen dürften nur dann genutzt werden, wenn sonst keine freien Flächen vorhanden sind. Mehrere Bürger zeigten sich besorgt, ob Vogelschutzaspekte ausreichend in die Planungen einbezogen werden. Von der Landkreisverwaltung wurde zugesichert, dass nach der Ausweisung potenzieller Windenergieflächen eine avifaunistische Untersuchung folgt, bei der überprüft wird, ob Vogelarten durch die Windenergieanlagen gefährdet werden würden. Von mehreren anwesenden Land- und Forstwirten wurde plädiert, der Nutzung von Windenergie offen gegenüber zu stehen. 

Zum Schluss der Beratung stellte Landrätin Klinkert-Kittel noch einmal deutlich heraus, dass sie viel Verständnis für die Unsicherheiten und Ängste der Bürgerinnen und Bürger habe. „Wir werden über den weiteren Fortgang der Planungen und das Verfahren regelmäßig informieren“, so Landrätin Klinkert-Kittel. „Alle Bürgerinnen und Bürger, die Anregungen oder Einwände vortragen wollen, können das jederzeit tun. Wir werden das in den Abwägungsprozess einbeziehen“, sicherte die Landrätin zu. Als Fazit betonte sie nach der Veranstaltung: „Windenergie ist eine hervorragende Möglichkeit, den Strombedarf zukünftig über regenerative Energien zu decken. Selbstverständlich ist es bei den Planungen wichtig, die Menschen sowie Flora und Fauna stets im Auge zu behalten und zu gewährleisten, dass von den Windenergieanlagen keine schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, Nachteile oder erheblichen Belästigungen hervorgerufen werden.“ Es müsse gelingen, so Klinkert-Kittel weiter, die Nachteile für die Menschen, für die Natur und die Tierwelt so gering wie möglich zu halten.  

Auf der Homepage des Landkreises finden Sie ab sofort häufig gestellte Fragen und Antworten zu Windenergie, die fortlaufend aktualisiert werden, sowie die Präsentation vom 8. August und zugehöriges Kartenmaterial: https://www.landkreis-northeim.de/windenergie

Foto: lpd

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