Northeim (lpd). Die Kreisjugendpflege Northeim weist daraufhin, dass für die Tagesveranstaltung „Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – Was bedeutet das für die Praxis der Kinder- und Jugendarbeit?“ am Freitag, 25. Oktober 2019 in Einbeck noch Plätze frei sind.
Die europäische Datenschutzgrundverordnung ist seit dem 25. Mai 2018 verbindlich anzuwenden. Aber was bedeutet das für die Praxis der Kinder- und Jugendarbeit? Was sind die Inhalte und was sollten Verbände, Vereine, Initiativen und die kommunale Jugendpflege beachten? Wie gestaltet sich die Kommunikation durch Messengerdienste wie Facebook, WhatsApp, Snapchat und gibt es Alternativen? Was ist im Hinblick auf die Außendarstellung eines Vereins und der allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit zu beachten?
Zu den Inhalten und den Auswirkungen der DSGVO veranstaltet die Kreisjugendpflege Northeim in Zusammenarbeit mit der Stadtjugendpflege Einbeck und dem Stadtjugendring Einbeck e.V. im Oktober deshalb einen Fachtag. Das Angebot richtet sich an alle Interessierten aus der offenen und verbandlichen Jugendarbeit.
Der Fachtag findet am Freitag, 25. Oktober 2019, von 16 bis 21 Uhr im Jugendgästehaus „Henry Dunant“ des Deutschen Roten Kreuz, Kohnser Weg 3A, in Einbeck statt. Als Referent wird Christian Goergens zu Gast sein, der als Rechtsanwalt in den Bereichen Vereins-, Verbands- und Medienrecht tätig ist und zudem Jugendarbeit aus der eigenen Praxis kennt.
Wer teilnehmen möchte, kann sich bis zum 17. Oktober 2019 per E-Mail an
Weitere Informationen zur Veranstaltung gibt es bei Kreisjugendpfleger Andreas Kohrs, E-Mail an
Foto: Symbolbild