Northeim (lpd). "Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte." So lautet das sogenannte "feierliche Bekenntnis", das von den zwanzig Einbürgerungsbewerbern jetzt im Kreistagssitzungssaal abgeben werden musste, bevor sie Deutsche wurden. Begrüßt wurden sie von Landrätin Astrid Klinkert-Kittel, die im Rahmen einer kleinen Feierstunde die Einbürgerungen vornahm.
„Wenn Sie nachher das Kreishaus verlassen, sind Sie deutsche Staatsbürger. Sie haben dann all die Rechte, die deutsche Staatsangehörige von Geburt an besitzen. Sie dürfen Abgeordnete in die Parlamente wählen und sich selbst zur Wahl aufstellen lassen“, so Landrätin Astrid Klinkert-Kittel in ihrer Begrüßungsansprache. „Ich stelle es mir nicht leicht vor, die bisherige Staatsbürgershaft aufzugeben, um eine andere anzunehmen“, zollte Landrätin Astrid Klinkert-Kittel den Einzubürgernden ihren Respekt.
Mit diesem Schritt werde außerdem deutlich, dass sie sich mit Deutschland identifizieren. Nach dem „feierlichen Bekenntnis“ erhielten die 20 Einbürgerungsbewerberinnen und Einbürgerungsbewerber die Einbürgerungsurkunden, mit denen die Einbürgerung rechtlich wirksam wurde. Außerdem überreichte Detlef Schrader, stellvertretender Fachbereichsleiter Sicherheit und Ordnung beim Landkreis Northeim, je ein Exemplar des Grundgesetzes. Musikalisch umrahmt wurde die Feierstunde von der Bläserklasse 7 d der Paul-Gerhardt-Schule aus Dassel. Gespielt wurde unter anderem die deutsche Nationalhymne, zu der sich alle Anwesenden im Sitzungssaal feierlich erhoben. Die zwanzig Neubürgerinnen und Neubürger stammen aus 14 Nationen: 3 aus dem Kosovo, je 2 aus Polen, Syrien, dem Libanon und der Türkei, sowie jeweils 1 Person aus Großbritannien, Mazedonien, Griechenland, Italien, Thailand, Japan, den USA, Niederlanden und Philippinen.
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