Einbeck (red). Die Stadtverwaltung Einbeck weist darauf hin, dass entgegen der weitläufigen Meinung weiterhin Ruhezeiten zu beachten sind. Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung enthält Regelungen, die den Gebrauch von Maschinen und Geräten (Rasenmäher u.ä.) in bestimmten empfindlichen Bereichen (Wohngebieten) an Sonn- und Feiertagen ganztägig und an Werktagen lediglich in der Zeit von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr untersagt.
In Einbeck und den dazugehörigen Ortsteilen gilt darüber hinaus noch die Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. In dieser Verordnung wurden über den in der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung aufgeführten Zeiten zusätzlich die Zeiten von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr (Mittagsruhe) und 19.30 Uhr bis 20.00 Uhr (Abendruhe) als Ruhezeiten ausgewiesen. Auch in diesen Zeiten gelten die Verbote zum Gebrauch von Maschinen und Geräten.
Die Stadtverwaltung bittet alle Einwohnerinnen und Einwohner um Einhaltung der Ruhezeiten. Die Verordnung der Stadt Einbeck kann im Internet eingesehen werden.