Northeim (red). Die Kreisabfallwirtschaft Northeim weist darauf hin, dass in diesem Jahr keine Abfallgebührenbescheide versandt werden. Die im Vorjahr zugestellten Gebührenbescheide gelten auch in 2020 weiter. Fällig sind die Abfallgebühren jährlich am 1. Juli. Bei Quartalszahlern werden die Gebühren zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Um Mahngebühren, Säumniszuschläge oder gar Vollstreckungskosten zu vermeiden, empfiehlt die Kreisabfallwirtschaft die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. Ein entsprechender Vordruck wurde mit dem Gebührenbescheid des letzten Jahres versandt, ist aber auch online unter www.landkreis-northeim.de/abfallgebuehren abrufbar.
Wer im Laufe des Jahres neue Abfalltonnen oder veränderte Behältergrößen benötigt, kann diese Änderung schriftlich mitteilen: Per Post an die Kreisabfallwirtschaft, Matthias Grünewald Str. 22, 37154 Northeim, per Fax an 05551/708611 oder per E-Mail an