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Freitag, 10. Januar 2025 Mediadaten wsr.tv
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Northeim (r). Wer Kurzarbeitergeld bezieht, muss mitunter schmerzhafte Einkommenseinbußen hinnehmen. Vor allem Geringverdiener mit einem hohen oder sogar vollständigen Arbeitsausfall könnten unter Umständen Ansprüche auf ergänzende Grundsicherung für Arbeitsuchende haben. Darauf weist Stefan Schäfer, Geschäftsführer des Jobcenters Landkreis Northeim, hin. Es lohne sich, dies zu prüfen.

„Ein Zuschuss zum Einkommen aus Kurzarbeitergeld und Beschäftigung kommt dann in Betracht, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Kurzarbeit extrem hohe finanzielle Einbußen haben. Dann können wir zumindest bis zur Höhe der für Arbeitslosengeld II geltenden Sätze aufstocken“, erläutert Schäfer. Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 Prozent des Nettolohns. Für Kurzarbeiter, die ein Kind auf der Lohnsteuerkarte eingetragen haben, sind es 67 Prozent.

Die Berechnung des Anspruchs ist kompliziert, und jeder Einzelfall muss individuell geprüft werden. Ein einfaches Beispiel zeigt aber, in welcher Größenordnung Unterstützung möglich sein könnte: Ein alleinlebender Beschäftigter ohne Kinder arbeitet Vollzeit und erhält Mindestlohn. Damit verdient er etwa 1.600 Euro brutto. Wenn sein Betrieb derzeit geschlossen ist und er zu 100 Prozent von Kurzarbeit betroffen ist, bleiben ihm etwa 715 Euro netto an Kurzarbeitergeld. Bei einer Warmmiete von 400 Euro könnten der Person rund 340 Euro vom Jobcenter zustehen.

Ausgehend von diesem Beispiel gilt allerdings die Faustregel: Je geringer das reguläre (Haushalts-) Einkommen, je größer der Haushalt und je größer der Arbeitsausfall (Kurzarbeit) ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Jobcenter unterstützen kann. Eines macht Schäfer aber auch deutlich: „Ergänzende Leistungen der Jobcenter dienen nicht dazu, den Lebensstandard zu halten, sondern zielen darauf ab, das Existenzminimum zu sichern.“

Für Fragen erreichen Sie das Jobcenter Landkreis Northeim unter der Telefonnummer 05551 / 98800700. Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter https://www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung.

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