Kreis Northeim (r). Für Privathaushalte gibt es auch in diesem Jahr die Möglichkeit, Schadstoffe am mobilen Sammelfahrzeug kostenlos abzugeben. Das Schadstoffmobil wird in der Zeit vom 14. April bis 15. Mai 2020 im gesamten Kreisgebiet unterwegs sein und in fast allen Ortsteilen halten. Bei der zweiten Sammlung im Herbst 2020 werden nur zentrale Orte im Landkreis angefahren.
Angesichts der Corona-Pandemie werden alle Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, die Abstandsregeln von mind. 1,5 Metern untereinander einzuhalten. Den Anweisungen des Annahmepersonals ist zu folgen.
Entgegen der ursprünglichen Planungen können dieses Mal keine Elektrokleingeräte abgegeben werden. Alle Elektrogeräte werden grundsätzlich bei der Sperrmüllabholung mitgenommen. Elektrogroßgeräte wie z. B. große Mikrowellen, Röhrenfernseher, Waschmaschinen und Kühlschränke müssen allerdings im Vorfeld angemeldet werden.
Was wird am Schadstoffmobil angenommen?
Aus privaten Haushalten werden Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen am Schadstoffmobil angenommen. Als haushaltsübliche Menge gelten maximal 5 Stück pro Anlieferung. Um Missbräuche auszuschließen, kann das Sammelpersonal nach der Herkunft der Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen fragen.
Batterien und Akkus aus Geräten und Elektrowerkzeugen, außerdem PCB-haltige Kondensatoren (bis zu einem Kilogramm pro Stück). Holzschutzmittel, Pflanzenschutz-/Behandlungsmittel, Kleberreste, Säuren, Laugen und Beizmittel. Ebenso Ammoniak, Labor- und Fotochemikalien, Fette und Wachse (flüssig oder als Paste), ölhaltige Betriebsmittel (z.B. Öllappen, Ölfilter), Putz- und Reinigungsmittel (flüssig und fest) und Spraydosen mit Restinhalten. Flüssige Restmengen von schadstoffhaltigen Farben und Lacken gehören ebenfalls zur Schadstoffsammlung.
Abgabe am Schadstoffmobil
Sämtliche Schadstoffe müssen am Sammelfahrzeug abgestellt werden. Erst wenn das Personal die Schadstoffe entgegengenommen und weggestellt hat, darf man sich entfernen. Auf keinen Fall dürfen Behälter nur abgestellt werden, weil sie so in unbefugte Hände (z.B. Kinder) gelangen und große Schäden verursachen können. Die Schadstoffe sollten möglichst in den Originalverpackungen belassen und so transportiert werden, dass sie sich nicht vermischen können. Am Fahrzeug selbst wird nichts umgefüllt. Die Behälter für flüssige, krümelige und pulvrige Stoffe müssen verschlossen sein.
Da die mobile Schadstoffsammlung nur für private Haushalte stattfindet, werden auch nur haushaltsübliche Mengen angenommen. Kein Gebinde darf schwerer als 20 kg sein, ein Behälter nicht mehr als 20 Liter fassen.
Was wird am Schadstoffmobil nicht angenommen?
Nicht angenommen werden Autobatterien. Beim Neukauf einer Autobatterie ohne gleichzeitige Rückgabe einer alten Batterie wird ein Pfand von 7,50 Euro erhoben. Die Kreisabfallwirtschaft empfiehlt die Quittung aufzuheben, damit bei der Rückgabe der gebrauchten Batterie (ohne Neukauf) das Pfand zurück verlangt werden kann.
Der Handel ist auch zur Rücknahme von Altöl verpflichtet. Daher wird Altöl bei der mobilen Schadstoffsammlung nicht angenommen. Die Kreisabfallwirtschaft rät beim Ölkauf den Kassenbeleg aufzuheben oder den Ölwechsel gleich von einer Fachwerkstatt durchführen zu lassen.
Altmedikamente werden auch nicht angenommen. Diese gehören in die Restabfalltonne. Dabei sollte Missbrauch, zum Beispiel durch Kinder, ausgeschlossen sein. Arzneimittel werden auch in vielen Apotheken angenommen.
Binder- oder Wandfarbe, auch Dispersionsfarben genannt, werden nicht am Schadstoffmobil angenommen. Dispersionsfarben umfassen eine sehr große Gruppe von verschiedenen Farben. Es gibt sie farbig und farblos, als Lacke und Lasuren, für innen und außen, für fast alle Untergründe. Die Bindemittel sind nicht wasserlöslich und bilden, wenn das Wasser verdunstet, eine kunststoffartige Oberfläche. Grundsätzlich handelt es sich also um wasserverdünnbare Farben, was gegenüber Farben auf Lösemittelbasis ein Vorteil ist. Weil sie keine Lösemittel enthalten, gehören Farbreste von Binderfarben nicht zur Schadstoffsammlung. Eingetrocknet, mit Gips oder Sand gebunden und dann z. B. in Zeitungspapier gewickelt, können sie über die Hausmülltonne entsorgt werden. Die leeren Farbeimer gehören in den gelben Sack.
Ausgehärtete Farben und Lacke sind ebenfalls über die Restabfalltonne zu entsorgen. Diese Abfälle brauchen nicht zum Schadstoffmobil gebracht werden.
Jedes Geschäft, das Gerätebatterien oder Akkus ständig oder zeitweise in seinem Sortiment führt, muss diese auch zurücknehmen. Ganz unabhängig davon, wo sie gekauft worden sind. Da derzeit die meisten Geschäfte geschlossen sind, bittet die Kreisabfallwirtschaft davon abzusehen, schadstoffhaltige Abfälle wie im Abfallkalender und auf der Internetseite beschrieben in die dort aufgeführten Geschäfte zu bringen.
In welchen Bereichen das Schadstoffmobil bis zum 15. Mai 2020 unterwegs, findet Ihr hier