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Donnerstag, 09. Januar 2025 Mediadaten wsr.tv
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Kreis Northeim (r). Der Landkreis Northeim möchte mehrere Gebiete im Solling unter Schutz stellen und sie als Naturschutzgebiete ausweisen.

Durch das Bundesnaturschutzgesetz ist der Landkreis als Untere Naturschutzbehörde verpflichtet, eigene Schutzgebiete auszuweisen. Hintergrund ist die Umsetzung der FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie). Hierdurch soll ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten innerhalb der Europäischen Union entstehen, das auch unter dem Namen „Natura 2000“ bekannt ist.

Die Ausweisung dient dem Schutz gefährdeter wildlebender heimischer Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer natürlichen Lebensräume, der in Verordnungen festgeschrieben werden soll. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt der Landkreis Northeim aktuell, die FFH-Gebiete im Bereich des Sollings zu sichern. Es handelt sich dabei um parallel laufende Verfahren zu folgenden Gebieten:

- Moore und Wälder im Hochsolling (ohne Hellental)

- Wälder im östlichen Solling

- Wälder im Solling bei Lauenberg

- Wälder im südlichen Solling

- Wald am Großen Streitrodt bei Delliehausen

- Wälder am Schäferstein und am Hohen Rott bei Verliehausen

Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, etwaige Einwände gegen oder Anregungen für die Verordnung des jeweiligen Gebietes vorzubringen. Eine Beteiligung ist ab Montag, 4. Mai 2020, bis zum 4. Juni 2020 schriftlich per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder an den FB 44 - Regionalplanung und Umweltschutz, Medenheimer Str. 6/8, 37154 Northeim möglich. Die Unterlagen können ab Montag auf der Homepage des Landkreises Northeim, in der Kreisverwaltung des Landkreises Northeim (Telefon 05551/708-139 oder -140) oder bei den gebietsbezogenen Städten und Gemeinden eingesehen werden. Wenn Sie die Unterlagen vor Ort einsehen möchten, ist aufgrund der aktuellen Lage eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme notwendig.

Nachdem die Einwände abgewogen worden sind, werden die Verordnungen im Ausschuss für Bau, Umwelt und Regionalplanung, dem Kreisausschuss und abschließend im Kreistag beraten. Sie würden dann mit Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Northeim in Kraft treten.

Foto: Landkreis Northeim

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