Kreis Northeim (r). Der Landkreis Northeim möchte mehrere Gebiete im Solling unter Schutz stellen und sie als Naturschutzgebiete ausweisen.
Durch das Bundesnaturschutzgesetz ist der Landkreis als Untere Naturschutzbehörde verpflichtet, eigene Schutzgebiete auszuweisen. Hintergrund ist die Umsetzung der FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie). Hierdurch soll ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten innerhalb der Europäischen Union entstehen, das auch unter dem Namen „Natura 2000“ bekannt ist.
Die Ausweisung dient dem Schutz gefährdeter wildlebender heimischer Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer natürlichen Lebensräume, der in Verordnungen festgeschrieben werden soll. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt der Landkreis Northeim aktuell, die FFH-Gebiete im Bereich des Sollings zu sichern. Es handelt sich dabei um parallel laufende Verfahren zu folgenden Gebieten:
- Moore und Wälder im Hochsolling (ohne Hellental)
- Wälder im östlichen Solling
- Wälder im Solling bei Lauenberg
- Wälder im südlichen Solling
- Wald am Großen Streitrodt bei Delliehausen
- Wälder am Schäferstein und am Hohen Rott bei Verliehausen
Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, etwaige Einwände gegen oder Anregungen für die Verordnung des jeweiligen Gebietes vorzubringen. Eine Beteiligung ist ab Montag, 4. Mai 2020, bis zum 4. Juni 2020 schriftlich per E-Mail an
Nachdem die Einwände abgewogen worden sind, werden die Verordnungen im Ausschuss für Bau, Umwelt und Regionalplanung, dem Kreisausschuss und abschließend im Kreistag beraten. Sie würden dann mit Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Northeim in Kraft treten.
Foto: Landkreis Northeim