Kreis Northeim (r). Mittlerweile sind vielerorts die ersten Schwalben aus ihren Winterquartieren in Afrika zurückgekehrt. Der Fachbereich Umweltschutz des Landkreises weist darauf hin, dass Schwalben besonders geschützt sind und gibt Tipps.
Immer weniger Menschen kennen die lustig schwatzenden Rauchschwalben in Ställen oder das laute Schimpfen, wenn sich die Hauskatze dem Nest nähert. Auch die Fütterung junger Mehlschwalben in den typischen Lehmnestern an den Außenwänden von Gebäuden oder Mauervorsprüngen lässt sich immer seltener beobachten. Der Mangel an Brutplätzen und Nistmaterial, der Ordnungssinn der modernen Gesellschaft sowie die Bodenversiegelung in den Städten und Dörfern machen den Vögeln zunehmend das Leben schwer.
Mehl- und Rauchschwalben gehören wie alle europäischen Vogelarten nach dem Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit der Vogelschutzrichtlinie zu den besonders geschützten Tieren. Es ist daher verboten, ihnen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Diese Vorschrift schützt sowohl die Art selbst als auch ihre Nester, zumal diese bei Schwalben im nächsten Jahr wieder besetzt werden. Verstöße gegen die Schutzvorschriften können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße oder ggf. auch als Straftat geahndet werden. Bei der Zerstörung von Nestern kann die untere Naturschutzbehörde zudem die Anbringung künstlicher Nisthilfen als Ersatz anordnen.
Damit die Schwalben auch in Zukunft in den Landkreis Northeim zurückkehren, brauchen sie unsere Hilfe. Sowohl die Mehl- als auch die Rauchschwalbe sind sogenannte Kulturfolger und leben wie kaum eine andere Vogelart ganz in der Nähe des Menschen. Gerade deshalb sind sie besonders auf unsere Toleranz, Aufmerksamkeit und Schutzbemühungen angewiesen.
Oft sind es einfache Handgriffe mit großer Wirkung. So brauchen Schwalben zu Beginn des Brutgeschäfts Lehmpfützen - der feuchte Lehm ist quasi der Zement für das Schwalbennest. In einem trockenen Frühjahr reicht es deshalb schon, ausgetrocknete Pfützen mit Wasser zu füllen.
Um das Verschmutzen von Hauswänden durch Schwalbenkot zu verhindern, ist es hilfreich, sogenannte Kotbretter unterhalb der Nester anzubringen. Der Abstand zu den Nestern und zum Dachüberstand sollte mindestens 60 Zentimeter betragen, da die Nester bei zu geringem Abstand nicht angenommen werden. Zudem besteht die Gefahr, dass z.B. Marder so die Nester räubern können. Die Bretter sollten etwa 20 Zentimeter tief sein und links und rechts circa 20 Zentimeter über das bzw. die Schwalbennester hinausragen, falls eine Anbringung über die ganze Hausfront nicht machbar oder erwünscht ist. Um die Reinigung der Bretter zu erleichtern, sollten diese vom Haus weg leicht nach unten geneigt sein.
Rauchschwalben, die ihre Nester bevorzugt unter der Decke von Scheunen und Ställen bauen, stehen zunehmend vor „verschlossener Tür“. Hier hilft schon der Erhalt oder die Schaffung einer entsprechenden Einflugöffnung.
Um ein behördliches Einschreiten bei Zuwiderhandlungen zu vermeiden, bittet die Naturschutzbehörde um Verständnis und Toleranz für diese Arten und empfiehlt bei Fragen und erheblichen Beeinträchtigungen durch Schwalben den Rat der Naturschutzbehörde bzw. der Kreisnaturschutzbeauftragten einzuholen, bevor eigenmächtig und eventuell verbotswidrig gehandelt wird. Auch erforderliche Fassadenrenovierungen sollten in diesem Zusammenhang rechtzeitig mit der Naturschutzbehörde abgestimmt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter den Telefonnummern 05551/708-136 bzw. -135.