Kreis Northeim (r). In diesem Jahr hat die Kreisabfallwirtschaft keine Abfallgebührenbescheide versandt. Die Bescheide aus dem letzten Jahr behalten ihre Gültigkeit. Deshalb erinnert die Kreisabfallwirtschaft daran, dass die Abfallgebühren zum 1. Juli 2020 fällig werden.
Um Mahngebühren, Säumniszuschläge oder gar Vollstreckungskosten zu vermeiden, empfiehlt die Kreisabfallwirtschaft die Teilnahme am Lastschriftverfahren. Die Vordrucke dazu sind auf der Internetseite des Landkreises Northeim unter www.landkreis-northeim.de/abfallgebuehren zu finden.
Bei Rückfragen erreichen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisabfallwirtschaft Northeim auch telefonisch unter (05551) 708-161,-159,-450, per Fax unter (05551) 708-611 oder per E-Mail an