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Mittwoch, 25. Dezember 2024 Mediadaten wsr.tv
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Schornsteinfegermeister Marco Strohmeier und Udo Strohmeier.

Northeim/Einbeck (lpd). Mit Ablauf des 30.09.2017 endet die Bestellung des bisherigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Udo Strohmeier. Zum Nachfolger für seinen Kehrbezirk „NOM-614“ hat der Landkreis Northeim den Schornsteinfegermeister Marco Strohmeier bestellt.

Zum Kehrbezirk NOM-614 gehören achtundachtzig Straßen der Stadt Einbeck sowie die Ortschaft Andershausen, Bruchhof, Brunsen, Greene, Holtershausen, Ippensen, Kuventhal und Stroit. Vor der Neuvergabe hatte der Landkreis Northeim nach den gesetzlichen Grundlagen des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes eine öffentlich Ausschreibung durchgeführt. 

Alle hoheitlichen Aufgaben im Bereich des Kehrbezirks müssen ab dem 1. Oktober 2017 durch den bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger Marco Strohmeier ausgeführt werden. Ebenso können Hausbesitzer die erforderlichen Schornsteinfegerarbeiten des Feuerstättenbescheides bei dem Schornsteinfegerbetrieb Marco Strohmeier in Auftrag geben. Fragen beantwortet Marco Strohmeier unter der Rufnummer 05561/924177. Postalisch ist er unter der Anschrift Holtershausen 12 B, 37574 Einbeck-Holtershausen sowie per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zu erreichen.

Eine Anschriftenliste der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger sowie eine Liste der Kehrbezirkseinteilung im Landkreis Northeim können unter www.landkreis-northeim.de, Suchbegriff Schornsteinfegerwesen eingesehen werden. Fragen oder Beschwerden zum Schornsteinfegerwesen werden unter der Telefonnummer 05551 708151 gern beantwortet.

Zu den hoheitlichen Aufgaben der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger in ihrem Bezirk zählen folgende Aufgaben: -

  • die Kontrolle der Einhaltung der Eigentümerpflichten mit der Mängelverfolgung und die Kehrbuchführung
  • die Durchführung der Feuerstättenschau, einschließlich der Prüfung der Betriebs- und Brandsicherheit der Anlagen
  • der Erlass des Feuerstättenbescheides
  • das Treffen von Sicherungsmaßnahmen, z.B. durch vorläufige Stilllegung
  • die Durchführung von anlassbezogenen Überprüfungen,
  • die Bescheinigung zur Abnahme gem. § 40 Abs. 8 NBauO und die Durchführung der Ersatzvornahme, wenn Eigentümer ihren Reinigungs-, Überprüfungs- oder Messpflichten nicht nachkommen

    Bei den genannten Aufgaben ist kein Wettbewerb zugelassen. Was bedeutet, dass der für den Bereich zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die Aufgaben zwingend durchführen muss.

Foto: lpd

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