Kreis Northeim (r). Am Donnerstag, 5. November 2020, können Gewerbebetriebe von 10 bis 14 Uhr bei der Kreisabfallwirtschaft Sonderabfälle auf dem Kreisgaragenhof (Matthias-Grünewald-Str. 22 in Northeim) abgeben. Die Abgabe erfolgt gegen eine Gebühr und richtet sich an Gewerbebetriebe, deren Sonderabfall die Menge von jährlich insgesamt 2.000 Kilogramm nicht übersteigt.
Als Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung wird ein herkömmlicher Übernahmeschein als Papierbeleg ausgestellt. Ein elektronisches Verfahren ist für Kleinanlieferer nicht vorgeschrieben. Zu Zeiten der Corona Krise gibt es zum bekannten Ablauf der letzten Jahre eine Änderung. So wird am 5. November 2020 keine Barzahlung möglich sein. Anliefernde erhalten eine Rechnung.
Folgende Sonderabfälle können abgegeben werden: Spraydosen mit schädlichen Restinhalten, ölhaltige Betriebsmittel, Lösemittel, flüssige Kleber, flüssige Lacke und Farben, Fette, Wachse, nicht ausgehärtete Harze, Fotochemikalien, Säuren, Laugen, Beizmittel, Ammoniak, flüssige Holzschutzmittel, Pflanzenschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, PCB-haltige Kondensatoren, Laborchemikalien, Quecksilber, quecksilberhaltige Stoffe, Feinchemikalien (wie Putz- und Reinigungsmittel).
Weitere Sonderabfälle werden nur nach vorheriger Anmeldung bei der Kreisabfallwirtschaft angenommen, wenn hierfür Entsorgungsmöglichkeiten bestehen. Gerätebatterien und Geräteakkumulatoren aus dem Kleingewerbe werden kostenlos angenommen. Vertreiber von Batterien müssen diese jedoch über eingerichtete Rücknahmesysteme selbst entsorgen. Leuchtstoffröhren und Ölradiatoren werden als Elektroaltgeräte in haushaltsüblichen Mengen auf der Hausmülldeponie Blankenhagen kostenlos angenommen. Weitere Informationen erteilt die Gewerbeabfallberatung der Kreisabfallwirtschaft unter der Telefonnummer 05551/708-160.