Kreis Northeim (r). In seiner letzten Sitzung hatte der Rat der Stadt Northeim mehrheitlich beschlossen, durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes die Voraussetzungen für die Neuansiedlung eines Netto-Supermarktes auf dem Gelände des ehemaligen Sportplatzes in Langenholtensen zu schaffen.
In der Ratssitzung wurde der Landkreis Northeim dahingehend kritisiert, dass es in einem Gutachten zu dem Vorhaben viele Fehler geben hat und bei dessen Erstellung eindeutig „gemauschelt“ worden sei.
Tatsächlich war vom Landkreis Northeim zunächst zu prüfen, ob es sich hier um ein raumbedeutsames Vorhaben handelt, welches die Zuständigkeit des Landkreises Northeim überhaupt begründen würde. Sowohl die Vorhabenträger als auch Betreiber ortsansässiger Einzelhandelsunternehmen hatten dazu Gutachten vorgelegt. Diese Gutachten kommen aber zu unterschiedlichen Ergebnissen.
Während die einen den geplanten Markt als Nahversorger sehen und das mit entsprechenden Berechnungen belegen, kommen die anderen Gutachten zum gegenteiligen Ergebnis, welche ebenso begründet werden – nur mit anderen Kennwerten.
Um ein möglichst objektives Ergebnis zu erhalten, hat der Landkreis Northeim daher aus eigenen Mitteln einen dritten Gutachter beauftragt, der zuvor in dieses Vorhaben nicht eingebunden war. Ausgewählt wurde der Gutachter, der für den Landkreis Northeim das Regionale Einzelhandelskonzept erstellt und damit detaillierte Kenntnis des Einzelhandels im Landkreis erworben hat. Mit der Auswahl war daher davon auszugehen, dass mit diesem Gutachten eine qualitativ hochwertige und belastbare Aussage zum Vorhaben „Netto-Markt“ in Langenholtensen vorliegen wird. Nicht zuletzt hat bei der Entscheidung einen dritten Gutachter zu betrauen auch das Ziel eine Rolle gespielt, eine möglichst transparente und neutrale Entscheidung zu bekommen.
Dieser Gutachter ist schließlich zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich bei dem geplanten Markt um einen Nahversorger handelt. Somit war schließlich festzustellen, dass es sich bei der geplanten Errichtung des Netto-Supermarktes eben nicht um ein raumbedeutsames Vorhaben handelt. Über die Genehmigung entscheidet daher allein die Stadt Northeim im Zuge ihrer Bauleitplanung und im Baugenehmigungsverfahren.