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Freitag, 10. Januar 2025 Mediadaten wsr.tv
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Kreis Northeim (r). Auch im Landkreis Northeim ist zum Jahreswechsel das Abbrennen von Feuerwerk an bestimmten Plätzen verboten. Ursprünglich hatte das Land Niedersachsen ein komplettes Verbot vorgesehen, dieses wurde aber vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg gekippt. Verboten ist Feuerwerk auf bestimmten öffentlichen Plätzen. Welche genau, das haben der Landkreis und einzelne Städte und Gemeinden festgelegt. Am 31. Dezember ist zudem ab 21 Uhr (bis morgens 7.00 Uhr) auch das Mitführen von Feuerwerk in diesen Bereichen verboten.

Bundesweit verboten ist der Verkauf von Feuerwerk. Feuerwerk, das sich bereits im Bestand der Bürgerinnen und Bürger befindet, darf im eigenen Garten, auf einer ruhigen Straße oder einem ruhigen Platz abgebrannt werden. Auch Kleinstfeuerwerk wie Wunderkerzen und Knallerbsen, die ganzjährig erworben werden können, dürfen verwendet werden. Vorsorglich sei auf das am 31.12.2020 geltende Ansammlungsverbot hingewiesen. Das bedeutet: sich in einer größeren Gruppe (d.h. über fünf Personen) draußen zu treffen, ist verboten. 

Die Regelungen der einzelnen Städte und Gemeinden: 

Gemeinde Kalefeld:

Das Verbot gilt innerhalb des folgenden Bereichs:

Gemeinde Kalefeld, Gemarkung Echte 

Nördliche Begrenzung: 

Flurstücksgrenzen an den Grundstücken Am Bahnhof 2, 4, 6, Hauptstraße 2 und 4

Östliche Begrenzung: 

Flurstücksgrenzen an den Grundstücken Oldershäuser Str. 3 und 8, Teile der Flurstücke 36/1 und 38/1 der Flur 2 

Südliche Begrenzung:

Flurstücksgrenzen an den Grundstücken Hauptstr. 7, Oldershäuser Str. 2, 4, 6 und 8, Teile der Gartengrundstücke Flur 2 Flurstücke 246/8 und 184/2 

Westliche Begrenzung: 

Flurstücksgrenzen an den Grundstücken Hauptstr. 6, 12, Am Bahnhof 1 und 6 

Stadt Northeim 

Bereich der Innenstadt 

Stadt Hardegsen 

Verbotszonen im Stadtbereich Hardegsen und den Ortsteilen Hevensen, Ertinghausen, Ellierode, Üssinghausen, Hettensen, Asche, Trögen, Gladebeck, Lutterhausen, Espol und Lichtenborn 

Stadt Bad Gandersheim 

Innerhalb der Grenzen der Gande im Norden und der Straße Hagenmühlenweg, Ochsenwall, Bismarckstraße bis einschließlich der Straße Hinter der Münze mit beidseitiger Bebauung sowie der Straßen Am Küchengraben, Neue Straße und Bleichewiese bis zur Gande im Westen. 

Für die Stadt Bad Gandersheim bedeutet dieses Verbot, dass Feuerwerk nur noch in wenigen Bereichen überhaupt abgebrannt werden darf. Die historische Altstadt sowie alle Ortsteile sind von diesem Verbot betroffen, aber auch die Wohngebiete, in denen sich die Krankenhäuser, Kinder- und Altersheime, sowie besonders brandempfindliche Gebäude befinden. Informationen sind auch auf der Homepage der Städte und Gemeinden zu finden. Die Allgemeinverfügung finden Sie hier: https://www.landkreis-northeim.de/medien/dokumente/amtsblatt_76_2020.pdf?20201228115344

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