Northeim (lpd). Während die Kindertagesstätten in Niedersachsen derzeit nur Notbetreuungen zulassen, bleibt die Kindertagespflege zulässig. Einschränkungen gib es lediglich bei der Anzahl der zu betreuenden Kinder in Großtagespflegen. Für Kinder, die im gesamten Januar nicht bei ihrer Tagespflegeperson betreut wurden, können die Kostenbeiträge entfallen. Dafür müssen die Erziehungsberechtigten einen Antrag stellen.
Kinder, die in Großtagespflegen betreut werden und aufgrund der Reduzierung der Plätze im Januar nicht betreut werden konnten, können ebenfalls eine Befreiung von den Kostenbeiträgen beantragen. Der Landkreis Northeim hat die betroffenen Eltern angeschrieben und den Antrag zur Verfügung gestellt. Er ist auch online verfügbar unter www.landkreis-northeim.de/kindertagespflege
Möglich ist das, weil der Kreisausschuss auf Vorschlag von Landrätin Astrid Klinkert-Kittel einen entsprechenden Beschluss gefasst hat. Diese weist darauf hin, dass Kontaktbeschränkungen das oberste Gebot bei der Bekämpfung der Pandemie sind: „Infektionsketten lassen sich nur durchbrechen, wenn wir unsere Kontakte auf das absolut notwendige Minimum begrenzen. Ich bedanke mich deshalb ausdrücklich bei allen Familien, die eine Betreuung ihrer Kinder anderweitig gewährleisten können und dazu beitragen, mögliche Infektionsfälle im Rahmen der Tagespflege zu verhindern.“
Da die geltenden Bestimmungen des Landes Niedersachsen über den 24. Januar hinaus verlängert worden sind, gilt das Angebot auch für den Zeitraum vom 1. – 14. Februar. Sollten die geltenden Kontaktbeschränkungen erneut verlängert werden, verlängert sich parallel das Angebot des Landkreises. Aktuelle Informationen dazu gibt es auf der Internetseite des Landkreises Northeim unter www.landkreis-northeim.de/kindertagespflege