Northeim (red). Stefan Schäfer, Geschäftsführer des Jobcenters Northeim äußert sich zu den veränderten Fördermöglichkeiten: „Ich freue mich sehr, dass wir nun einkommensschwächeren Familien beim Thema Homeschooling unter bestimmten Voraussetzungen unterstützen können. Das ist mir persönlich ein sehr wichtiges Anliegen, da es für etwas mehr Chancengleichheit im Bildungsbereich sorgt. Wir können sicher nicht das beste, neueste Gerät finanzieren, aber in jedem Fall einen Beitrag zur Teilhabe damit leisten.“
Anspruch haben Schülerinnen und Schüler bis zum 25. Lebensjahr, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und bislang nicht über entsprechende Geräte im Haushalt verfügen. Es können in der Regel Kosten bis zu 350 Euro pro Kind übernommen werden. Gefördert werden kann die Anschaffung eines Computers oder Tablets mitsamt des benötigten Zubehörs (wie zum Beispiel ein Drucker pro Haushalt bzw. eine Maus/Tastatur). Um festzustellen, ob ein Anspruch auf den Zuschuss besteht, wird eine Bescheinigung der Schule benötigt, dass kein Gerät ausgeliehen werden kann. Informationen und ein Vordruck für die Bescheinigung der Schule sind im Internet unter www.jobcenter-northeim.de zu finden. Der Zuschuss kann auch formlos beantragt werden.
Sollte nach dem 1. Januar 2021 bereits ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt worden sein, der abgelehnt wurde oder für den statt des beantragten Zuschusses die Gewährung eines Darlehens angeboten wurde, sollen sich Betroffene an das Jobcenter wenden. So kann geprüft werden, ob die Kosten rückwirkend erstattet werden können. Fragen beantwortet das Jobcenter Northeim unter 05551/98 800 700 oder per E-Mail unter
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