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Freitag, 10. Januar 2025 Mediadaten wsr.tv
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Northeim (lpd). Die Geflügelpest (Aviäre Influenza) hält seit Ende Oktober 2020 die Geflügelhalter in ganz Deutschland in Atem. Im März kommt es jährlich zu starken Wanderbewegungen der Wildvögel innerhalb Europas (z.B. Wildgänse, Schwäne, Enten, Taucher) und auch aufgrund der aktuellen Witterungsschwankungen ist mit einer erhöhten Dynamik von Vogelbewegungen zu rechnen. Die kühlen Temperaturen steigern auch die Überlebensfähigkeit des Virus. Daher steigt derzeit wieder das Risiko einer Seucheneintragung in Geflügelhaltungen.

Alleine in Niedersachsen ist es bereits zu 37 Ausbrüchen in Geflügelhaltungen gekommen. Darunter waren große gewerbliche Geflügelbestände genauso wie kleine Hobbyhaltungen. Erst vor wenigen Tagen kam es zu einem Ausbruch in einem Bestand im Landkreis Wolfenbüttel. Im Fall eines Geflügelpestausbruchs muss der gesamte betroffene Bestand getötet werden.

Noch immer ist daher von Geflügelhaltern höchste Wachsamkeit und strikte Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen gefordert!

  • Direkter und indirekter Kontakt zu Wildvögeln muss sicher verhindert werden. Ein besonderes Risiko sind hierzu natürliche Gewässer oder Staunässe
  • Futter und Tränke darf nur an Stellen angeboten werden, zu denen Wildvögel keinen Zugang haben
  • Futtervorräte, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen,  für Wildvögel unzugänglich lagern
  • Zutritt zu Stall und Auslauf nur für befugte Personen
  • Tragen von Schutzkleidung
  • Hände und Schuhe vor Betreten des Stalls desinfizieren
  • Kein Besuch von anderen Geflügelbeständen
  • Guter baulicher Zustand der Stallungen
  • Regelmäßige Schadnagerbekämpfung
  • Eierkartons nur einmal verwende
  • Bei vermehrten Todesfällen, Krankheitssymptomen oder Leistungseinbußen wenden Sie sich umgehend an Ihren Tierarzt, um durch Untersuchung eine Geflügelpestinfektion auszuschließen

Gehege und Volieren sollten von oben mit stabiler Folie gegen den Eintrag von Wildvogelkot und an den Seiten mit engmaschigen Netzen gegen ein Eindringen von Wildvögeln  geschützt werden. Es können auch alternative Auslaufflächen wie z.B. innerhalb einer geschlossenen Scheune, in Folientunneln oder Gewächshäusern angeboten werden.

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