Kreis Northeim (r). Da der Wildvogelzug mittlerweile größtenteils abgeschlossen ist, hebt der Landkreis Northeim die Aufstallpflicht für Geflügel auf. Die Aufhebung tritt am 29. April in Kraft. Das bedeutet aber nicht, dass die Ansteckungsgefahr mit der Geflügelpest gänzlich vorüber ist. Ende März wurde im Landkreis Northeim eine tierseuchenrechtliche allgemeine Aufstallpflicht für Geflügel im Landkreis Northeim zum Schutz vor einem Eintrag der hochpathogenen Geflügelpest in Hausgeflügelbestände angeordnet. Geflügel durfte daher in den letzten Wochen nur noch im Stall oder in einem geschützten Auslauf gehalten werden. Weder in den umliegenden Landkreisen noch in der Region Südniedersachsen gibt es aktuelle Nachweise einer Ansteckung von Geflügel mit der Geflügelpest.
Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter werden aufgefordert, auch weiterhin die allgemeinen Schutzmaßnahmen einzuhalten. Insbesondere sind Futter und Tränkewasser geschützt vor Wildvögeln anzubieten, Schuhe und Kleidung vor Betreten des Stalls oder Geheges zu wechseln und Einstreu- und Futtervorräte geschützt aufzubewahren. Vermehrte Todes- und Krankheitsfälle innerhalb der Tiere sind dem Fachbereich 25 - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen - des Landkreises Northeim umgehend zu melden. Zum Nachlesen: Die tierseuchenrechtliche Anordnung ist im Amtsblatt Nr. 25 vom 28. April (www.landkreis-northeim.de/amtsblatt) veröffentlicht.