Northeim (lpd). Die Wiederholung einer Unwahrheit mache diese nicht wahrer, dies gilt auch, soweit es um den wiederholt öffentlich geäußerten Vorwurf gehe, der Landkreis hätte im Zusammenhang mit der Veräußerung des ehemaligen Jugendfreizeitheims in unzulässiger Weise mit einem der Bieter „nachverhandelt“, so der Landkreis Northeim in einer Meldung.
Der Kreistag hatte im Dezember 2020 beschlossen, das ehemalige Jugendfreizeitheim erneut am Markt anzubieten, ohne dass dabei ein konkretes Nutzungskonzept für die Einrichtung gefordert wurde. In diesem Verfahren sollte nunmehr der „Höchstbietende“ den Zuschlag erhalten. Diese Vorgehensweise wurde ausdrücklich durch die Kreisgremien vorgegeben und wurde dementsprechend auch öffentlich kommuniziert. Diese Verfahrensweise führte im Ergebnis zur Abgabe von 8 schriftlich eingereichten Angeboten. Der Kreistag des Landkreises Northeim hatte in öffentlicher Sitzung am 12. März 2021 dem Verkauf der Liegenschaft an den Meistbietenden mehrheitlich zugestimmt.
Wiederholt sieht sich die Kreisverwaltung seitdem dem Vorwurf ausgesetzt, es hätte nach Eingang der Angebote unzulässige Nachverhandlungen gegeben.
Dazu wird nochmals unmissverständlich klargestellt, dass es zu keinem Zeitpunkt infrage gestanden hat, dass das Angebot von Herrn Tilch für den Erwerb des Jugendfreizeitheims in Silberborn als verbindlich anzusehen ist. Das am 11.02.2021 mit Herrn Tilch geführte Aufklärungsgespräch diente lediglich dazu, eine unklare Formulierung in einem Anschreiben klarzustellen. Nachverhandlungen wurden mit Herrn Tilch nicht geführt. Die anderen Angebote bedurften keiner Aufklärung. Gespräche mit anderen Bietern waren daher nicht erforderlich und sind folglich auch nicht erfolgt.
Was es für die Zukunft der Liegenschaft in Silberborn bringen soll, wenn der selbsternannte „Unterstützerkreis Erlebniszentrum Silberborn“ versucht den Verkaufsprozess nachträglich zu skandalisieren, statt die vom Kreistag gefällte Entscheidung zu akzeptieren, erschließt sich darüber hinaus nicht.