Landkreis Northeim (red). Der Corona-Zuschlag soll die Belastungen des mehrmonatigen Lockdowns für Menschen abmildern, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch die Jobcenter erhalten. Das hat der Gesetzgeber im Rahmen des Sozialschutzpakets III beschlossen. Wie das Jobcenter Landkreis Northeim mitteilt, erhalten Leistungsbezieher, die alleinstehend oder alleinerziehend sind oder mit einer Partnerin oder einem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft leben, einmalig einen Corona-Zuschlag in Höhe von 150 Euro. Voraussetzung dafür ist, dass im Mai 2021 ein Anspruch auf Grundsicherung oder Sozialgeld besteht. Das gilt auch für Volljährige, die bei ihren Eltern leben und bei denen das Kindergeld nicht als Einkommen berücksichtigt wird. Das Geld wird ab 14. Mai automatisch ausgezahlt. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht notwendig. Ein entsprechender Bescheid wird versandt.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeitenden des Jobcenters Landkreis Northeim gerne unter den bekannten Durchwahlnummern zur Verfügung. Montags bis donnerstags, 08:00 – 14:00 Uhr, und freitags, 08:00 – 12:00 Uhr, ist das Jobcenter darüber hinaus auch unter der zentralen Rufnummer 05551 / 98 800 700 zu erreichen.
Weitere Informationen zu den Leistungen der Grundsicherung bietet das Jobcenter Landkreis Northeim online unter www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/Northeim