Kreis Northeim (r). Landrätin Astrid Klinkert-Kittel hat jetzt eine Änderung der Schülerbeförderungssatzung auf den Weg gebracht. In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport am 15.06.2021 soll die Neufassung der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Northeim beraten und für den Kreistag vorbereitet werden. Für die Eltern und Schülerinnen und Schüler soll es mit der geänderten Satzung zu Verbesserungen kommen. So ist vorgesehen, dass nunmehr auch Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereichs II (z.B. ab Klasse 11), die sich in einer schulischen Ausbildung befinden, einen Zuschuss zu den Schülerbeförderungskosten für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr erhalten können. Die Obergrenze für ein Schülermonatsticket soll dabei auf maximal 50 Euro festgelegt werden. Landrätin Astrid Klinkert-Kittel ist überzeugt, „das allein wird für viele Eltern und volljährigen Schülerinnen bzw. Schülern eine echte finanzielle Entlastung bedeuten“.
Weiterhin ist angedacht, die Erstattung für selbst durchgeführte Fahrten auf dem Schulweg anzupassen. „Seit der letzten Anpassung im Jahr 2011 sind die Kraftstoffpreise - zuletzt durch die Einführung der CO²-Steuer - deutlich gestiegen“, begründet Landrätin Klinkert-Kittel die vorgeschlagene Erhöhung des Kilometersatzes. Zukünftig sollen 0,30 €, statt wie bisher 0,20 €, je Entfernungskilometer vom Landkreis Northeim bei der Benutzung eines privaten Personenkraftwagens erstattet werden. Auch bei Fahrten z.B. mit dem Moped oder Motorrad soll eine Anpassung von 0,10 € auf 0,20 € erfolgen. Erstattet werden die Kosten immer dann, wenn die Nutzung des ÖPNV nicht möglich ist. Als „Anreiz“ für die Nutzung eines Fahrrades enthält der Entwurf der Landrätin auch eine Kostenerstattung für die Nutzung eines Fahrrades auf dem Schulweg. Für den täglichen Schulweg (Hin- und Rückfahrt) sollen 0,10 € je Kilometer gezahlt werden. „Gerade in den Sommermonaten kann dieses für einige Schülerinnen und Schüler eine Alternative zum Linienbus sein“, erläutert Landrätin Astrid Klinkert-Kittel. Die neue Schülerbeförderungssatzung soll in der Kreistagssitzung am 16.07.2021 beschlossen und am 1. August 2021 - vor dem neuen Schuljahr - in Kraft treten