Kreis Northeim (r). Der Kreistag hat in seiner Sitzung am vergangenen Freitag das FFH-Gebiet „Ilme“ als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Das Landschaftsschutzgebiet erstreckt sich auf einer Größe von 715 ha. Das LSG „Ilme“ umfasst den überwiegend naturnahen Gewässerlauf der Ilme und erstreckt sich von den Quellbereichen sowie dem Oberlauf mit den Seitenbächen Wolfsbach, Lummerke und Riepenbach im östlichen Solling über die Niederungen ab Relliehausen über Dassel und Markoldendorf bis zur Leinemündung östlich von Einbeck. Auch das Quellgebiet des Hanebachs auf der Ahlsburg und die Niederungen der Dieße nördlich von Lauenberg bis zu ihrer Mündung in die Ilme hinter Holtensen sind Bestandteil des LSG.
Hintergrund ist die Umsetzung der FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) der EU. Hierdurch soll ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten innerhalb der Europäischen Union entstehen, das auch unter dem Namen „Natura 2000“ bekannt ist. Der Landkreis ist deshalb verpflichtet, die FFH-Gebiete im Zuständigkeitsbereich nach nationalem Recht zu sichern. Die Ausweisung dient dem Schutz gefährdeter wildlebender heimischer Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer natürlichen Lebensräume.