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Sonntag, 24. November 2024 Mediadaten wsr.tv
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Kreis Northeim (r). Leitersturz! Der Patient erleidet einen Oberschenkelbruch und hat stärkste Schmerzen. Der Notfallsanitäter ist für die Behandlung dieser Schmerzen und in der Versorgung des Oberschenkelbruches ausgebildet und weiß, welches Schmerzmittel in Frage kommt. Er darf es aber eigenständig nicht geben, weil dieses Medikament dem Betäubungsmittelgesetz unterliegt und nur von einem Arzt angeordnet werden darf. Dieser müsste nun nachgefordert werden, so lange hat der Patient aber weiterhin Schmerzen. Unmittelbares ärztliches Handeln ist hier nicht gefragt, nur dessen Entscheidung. Der Notarzt wäre hierdurch aber gebunden und könnte nicht zu einem anderen schweren Notfall eingesetzt werden, der wichtiges notärztliches Handeln erfordert.

Zukünftig kann der Notfallsanitäter sich die Unterstützung eines speziell ausgebildeten Notarztes über einen Video-Chat einholen, nämlich den des Telenotfallmediziners. Über ein modernes Handy und die intelligente Zusammenschaltung vorhandener Technologien in den Rettungswagen können der Notfallsanitäter und auch der Patient in eine Videokonferenz mit dem Telenotfallmediziner eintreten. Damit kann das notärztliche Knowhow, also die Entscheidung und Anordnung des Schmerzmittels, sofort an den Patienten gebracht werden – es muss nicht darauf gewartet werden, bis der nachgeforderte Notarzt nach längerer Fahrt eingetroffen ist.

Alle Vitaldaten (EKG, Herzfrequenz, Blutdruck, etc.) werden über eine gesicherte Internetverbindung mit einer Verzögerung von ca. 1 sec. auf dem Monitor des Telenotfallmediziners dargestellt, Bild- und Tonübertragung erfolgen über eine andere Internetverbindung, vergleichbar Whats-App, aber gesichert. Der Datenaustausch geschieht über einen deutschen Server unter deutschen Datenschutzbedingungen. Durch die innovative Nutzung vorhandener Technik liegt der finanzielle Aufwand im Vergleich zu den beiden anderen in Deutschland erprobten Telenotarzt-Systemen, die Investitionen von mehr als 30.000 Euro je Rettungswagen erforderten, hier unter 2.000 Euro je Fahrzeug und ist bereits in der Wohnung des Patienten einsetzbar.

Die Landkreise Goslar und Northeim haben nach zweijähriger Planung und Vorarbeit dieses Pilotprojekt aufgelegt, das im Vorfeld mit dem Innenministerium, dem Landesausschuss Rettungsdienst sowie mit den Krankenkassen abgestimmt wurde. Der Landkreis Goslar ist bereits Anfang Januar gestartet, planmäßig folgt jetzt der Landkreis Northeim zum 1. Juli 2021. Das Pilotprojekt ist auf 2 Jahre angelegt und soll Zahlen liefern, in welchem Umfang durch diese zusätzliche ärztliche Unterstützung der Notfallsanitäter eine sinnvolle Entlastung des Notarztes erzielt werden kann und wie der Notfallsanitäter dadurch ausgewählte Krankheitsbilder mit ggfs. zugeschalteter Beratung durch den Telenotfallmediziner effektiver und schneller behandeln kann. Und es soll die Frage geklärt werden, wie viele Einwohner*innen ein telenotfallmedizinisches Zentrum gesichert versorgen kann - also Zahlen, die für das ganze Land gelten werden.

Der Telenotfallmediziner ist an die Rettungsleitstelle in Goslar angegliedert und hat seinen Arbeitsplatz dort in einem separaten Raum. Auf zwei Monitoren werden die Werte des Patienten angezeigt, auf einem weiteren erfolgt die übliche notfallmedizinische Dokumentation. Der Telenotfallmediziner kann auf alle Informationen aus internen Datenbanken und aus dem Internet zugreifen und kann so den Notfallsanitäter auch mit zusätzlichem Wissen unterstützen. Der Notfallsanitäter trägt einen Harnisch vor der Brust, in dem ein Handy so getragen wird, dass in eingeschaltetem Zustand das Bild des Patienten übertragen werden kann, die Sprachverbindung wird über einen kleinen Ohrhörer hergestellt. Während des Gespräches wird der Patient von dem anderen Teampartner des Rettungswagens betreut. Vor Gesprächsbeginn wird der Patient darüber informiert, dass ein Notarzt per Videoverbindung zugeschaltet wird. Der Gesprächsaufbau kann nur vom Notfallsanitäter aus aufgebaut werden, eine unbeabsichtigte oder unkontrollierte Überwachung des Rettungsteams oder des Patienten ist weder möglich noch gewünscht.

Muss beispielsweise ein Patient vom Telenotfallmediziner aufgeklärt werden, weil der Patient den Transport nicht wünscht, so können beide vis à vis über den Video-Chat miteinander sprechen, dafür wird die Kamera des Handys gedreht. Die ersten Auswertungen zeigen, dass dieses neue System von den Notfallsanitätern gut angenommen wurde. Es entlastet den konventionellen Notarzt für die Einsätze, die zwingend und unmittelbar notärztliches Handeln erfordern. Es unterstützt den exzellent ausgebildeten Notfallsanitäter und verschafft ihm Rechtssicherheit. Der Patient profitiert von einer schnelleren Entscheidungsfindung. Zoe Rodefeld freut sich über die neuen Möglichkeiten der Telenotfallmedizin. „Wir können Patienten beispielsweise durch die Gabe von Schmerzmitteln schneller helfen und unsere vorhandenen Kompetenzen in der Praxis anwenden“, zeigt sich die Notfallsanitäterin überzeugt, die damit auch die Arbeitszufriedenheit bei den Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern positiv beeinflusst sieht. „Mit der Begleitung durch den Telenotarzt besteht zugleich Rechtssicherheit“, erläutert Rodefeld.

Foto: Landkreis Northeim

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