Einbeck (r). Das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden vom 26. Mai 2011 soll Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die mit dem Halten und Führen von Hunden verbunden sein können, so weit wie möglich verhindern. Kernpunkte des Gesetzes sind die Sachkunde, die Kennzeichnung, die Haftpflichtversicherung und das Zentrale Hunderegister. Das Gesetz setzt auf die Schulung der Hundehalterinnen und Hundehalter und verzichtet auf sogenannte Rasselisten. Im Allgemeinen sind Hunde so zu halten und zu führen, dass von Ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen.
Sachkunde
Seit 1. Juli 2013 sind hundehaltende Personen verpflichtet, ihre Sachkunde nachzuweisen. Dieser Nachweis der Sachkunde („Hundeführerschein“) wird aufgeteilt in eine theoretische Prüfung und eine praktische Prüfung. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung, die praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung erfolgreich zu absolvieren. Hundehaltende Personen sollen im Rahmen beider Prüfungsteile nachweisen, dass Grundkenntnisse zum Verhalten des Hundes und seinen Bedürfnissen vorhanden sind. Die hundehaltende Person muss seinen Hund einschätzen können und Belästigungen anderer durch den Hund vermeiden. Er / Sie muss gefährliche Situationen erkennen und fähig sein, möglichen Gefahren rechtzeitig vorzubeugen. Die Prüfungen zum Sachkundenachweis werden durch zertifizierte Personen abgenommen.
Kennzeichnung
Hunde, die älter sind als sechs Monate, müssen durch einen elektronischen Mikrochip (Transponder) gekennzeichnet sein. Der Transponder ist subkutan an der linken Halsseite durch Tierärztinnen und Tierärzte oder andere Personen, die die dafür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, zu injizieren. Eine Narkose des Tieres ist für diesen Eingriff nicht erforderlich.
Haftpflichtversicherung
Für die durch einen Hund, der älter ist als sechs Monate, verursachten Schäden (Personenschäden und Sachschäden) ist eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Zentrales Hunderegister
Jede hundehaltende Person hat den eigenen Hund beim Zentralen Hunderegister anzumelden. Mit Hilfe des Registers sollen unter anderem bei Gefahrvorfällen oder beim Entlaufen des Hundes zügige Halterermittlung möglich sein. Das Register wird durch die GovConnect GmbH im Auftrag des Landes Niedersachsen geführt (www.hunderegister-niedersachsen.de).
Für Fragen und weitergehende Informationen steht Ihnen die Stadt Einbeck, Fachbereich Bürgerservice, Sachgebiet Sicherheit und Ordnung, Herr Weinhardt, unter der Tel.-Nr. 05561/916-409 oder per Email unter