Einbeck (red). Für die Glasfaserverlegung im Innenstadtbereich ist es notwendig ab dem 14. September für maximal zwei Wochen auf der Strecke von der Einmündung „Breiter Stein“ bis zur Einmündung der „Geiststraße“ auf den Marktplatz mehrere Gruben zu öffnen, die zwar soweit wie möglich am Gehwegrand liegen, jedoch trotzdem eine Vollsperrung erforderlich machen. Anlieferverkehr und Rettungskräfte im Notfall sollten jedoch immer die Möglichkeit haben, die Straße „Breiter Stein“ und „Geiststraße“ anzufahren. Die Durchfahrt von der „Knochenhauerstraße“ und die Straße Hören sind von der Maßnahme nicht betroffen. Ebenso nicht die Durchfahrt von der „Langen Brücke“ zum Marktplatz.
Von der „Langen Brücke“ her ist jedoch keine Möglichkeit gegeben, in die „Geiststraße“ einzufahren, da dort die Baugrube mitten vor der Einmündung der „Geiststraße“ geöffnet werden muss. Die „Geiststraße“ wird aufgrund von zwei Baugruben im Straßenbereich ebenfalls voll gesperrt, jedoch wird für die Anlieferung der Firma Rossmann und des dort ansässigen Gastronomiebetriebes sowie für evtl. Rettungseinsätze im Altenwohnstift in der „Geiststraße“ die Zufahrt ermöglicht. Ebenso wird im Einmündungsbereich der Straße „Breiter Stein / Ecke Altendorfer Straße“ ein Kopfloch geöffnet, sodass die Straße in dem Bereich nicht passierbar ist. Aus diesem Grunde wird die Einbahnstraßenregelung aufgehoben und aus Richtung der „Knochenhauerstraße“ für die Anlieger und Rettungkräfte bis zur Baustelle am Ende der Straße möglich gemacht.
Die Arbeiten werden so schnell wie möglich durchgeführt und die Einschränkungen so gering wie möglich gehalten. Es wird um Verständnis für die Maßnahme und um Beachtung der geänderten Verkehrsführung gebeten.