Northeim (lpd). Innerhalb der EU sollen die Führerscheine vereinheitlicht werden. Deshalb müssen auch deutsche Bürgerinnen und Bürger ihre Karten- und Papierführerscheine eintauschen. Betroffen sind alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Der Umtausch erfolgt schrittweise.
Bis zum nächsten Stichtag am 19. Januar 2022 müssen alle zwischen 1953 und 1958 Geborene, ihre rosa oder grauen Papierführerscheine umtauschen. Denn für Führerscheine, die vor dem 31. Dezember 1998 erstellt wurden, ist für den Umtausch das Geburtsdatum des Inhabers/der Inhaberin entscheidend.
Für Karten-Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, entscheidet das Ausstellungsjahr über den Stichtag zum Umtausch. Bis 2033 sollen die neuen einheitlichen fälschungssicheren Führerscheindokumente eingeführt sein. Um Missbrauch zu verhindern, werden sie außerdem in einer Datenbank hinterlegt. Nach Angaben des ADAC sind deutschlandweit etwa 43 Millionen Fahrerlaubnisse betroffen.
Welche Fristen gelten und wie der Umtausch erfolgt, erfahren Sie auch unter www.landkreis-northeim.de/fuehrerscheinumtausch