Einbeck (red). In der Stadt Einbeck vertritt Frau Renate Leuschner seit einigen Jahren die Interessen und Belange der Menschen, die aufgrund einer Behinderung nur eingeschränkt am öffentlichen Leben teilhaben können. Die Amtszeit der Behindertenbeauftragten ist geknüpft an die Wahlperiode des Rates der Stadt. Nach Ablauf der Wahlperiode wird nun die Neubenennung einer oder eines Behindertenbeauftragen erforderlich.
Die Stadtverwaltung ruft die in Einbeck tätigen Vereine, Verbände, Organisation, Institutionen und Einrichtungen, die sich für die Belange von Menschen mit Behinderungen einsetzen, auf, interessierte und für das Amt einer bzw. eines Behindertenbeauftragten geeignete Personen namentlich zu melden. Die Nennung richten Sie bitte formlos bis zum 20. Dezember 2021 an die Stadt Einbeck - Fachbereich Bürgerservice -, Teichenweg 1, 37574 Einbeck.
Für diese Mithilfe zum Wohle der betroffenen Menschen ist die Stadt dankbar. Voraussetzung für eine Nennung ist, dass die Person ihren Wohnsitz in Einbeck (Kernstadt oder Ortsteil) hat. Sie oder er soll über eine gewisse Sachkunde als Betroffene/r verfügen und möglichst schon in der Behindertenarbeit Erfahrung gesammelt haben.
Zu den ehrenamtlich wahrzunehmenden Aufgaben zählen vor allem der Aufbau und die Unterstützung von ehrenamtlichen Strukturen und Selbsthilfegruppen und die Zusammenarbeit mit allen Organisationen, Vereinen und Verbänden, die sich für die Belange der Menschen mit Behinderungen einsetzen, insbesondere dem Einbecker Seniorenrat.
udem arbeitet die bzw. der Behindertenbeauftragte mit Behörden, Trägern von Maßnahmen und Einrichtungen sowie Wohlfahrtsverbänden zusammen, um u.a. Aktivitäten der Träger anzuregen, zu fördern und zu koordinieren und dabei persönliche Kontakte zwischen den in der Behindertenhilfe tätigen Personen und Institutionen herzustellen und zu pflegen. Das Aufgabengebiet umfasst ebenfalls die Anregung von notwendigen Anpassungen bestehender öffentlicher Einrichtungen an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und die Vermittlung von Beratungsangeboten für die Menschen mit Behinderungen in den sie betreffenden Angelegenheiten.
Die bzw. der Behindertenbeauftragte arbeitet mit entsprechenden Personen oder Organisationen auf Kreis- bzw. auf Landesebene zusammen und beteiligt sich bei der Planung und Durchführung aller Maßnahmen der Stadt Einbeck – insbesondere des Bau- und Verkehrswesens – soweit diese Maßnahmen die Belange von Menschen mit Behinderungen betreffen. Die oder der Behindertenbeauftragte übt die Funktion ehrenamtlich aus.
Gezahlt wird jedoch ein sogenannter Auslagenersatz für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit (z. B. Fahrkosten, Büromaterial, Seminargebühren). Weitere Auskünfte erteilt die Stadt Einbeck unter der Telefonnummer 05561/916-401.