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Dienstag, 24. Dezember 2024 Mediadaten wsr.tv
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Northeim/Moringen/Hardegsen (lpd). Am vergangenen Montag haben Thomas Sindram, Beauftragter für Jugendsachen der Polizeiinspektion Northeim/Osterode und Sascha Westphal, vom Fachbereich Sicherheit und Ordnung des Landkreises Northeim, zusammen mit vier jugendlichen Testkäuferinnen und Testkäufern erneut das Verkaufspersonal auf die Probe gestellt – dieses Mal im Bereich Northeim, Moringen und Hardegsen. Die Jugendlichen im Alter zwischen 15 und 16 Jahren versuchten in insgesamt zehn Verkaufsstellen an Alkohol und Tabakwaren zu gelangen. Dabei konnten sie in zwei Fällen Alkohol oder Zigaretten erwerben. 

Positiv ist zu erwähnen, dass sich das Verkaufspersonal in allen Fällen die Personalausweise der Testkäuferinnen und Testkäufer zeigen ließ. Dadurch zeigt sich, dass sich das Verkaufspersonal mit dem Jugendschutzgesetz auseinandergesetzt hat. Jedoch wurde im Anschluss daran in zwei Fällen das Lebensalter falsch errechnet. In einem Betrieb fehlte der Aushang des Jugendschutzgesetzes.

Um die Alterskontrolle an der Kasse zu erleichtern, empfiehlt sich die Anwendung der sogenannten Altersdrehscheibe. Hierauf machte Sascha Westphal das Verkaufspersonal aufmerksam. Mit der Altersdrehscheibe kann das Verkaufspersonal auf einen Blick feststellen, ob der jugendliche Käufer die Altersgrenze von 16 bzw. 18 Jahren erreicht hat. Sie macht besonders bei Kassensystemen Sinn, in denen nicht das datumsgenaue Verkaufsalter angezeigt wird. Die Altersdrehscheiben können bei Bedarf beim Landkreis Northeim unter Tel. 05551 708232 angefordert werden.

Nach jedem Kaufversuch erfolgten Beratungsgespräche mit dem Kassenpersonal und der Filialleitung. Bei korrekter Umsetzung des Jugendschutzgesetzes wurden die Mitarbeiter der Einzelhandelsgeschäfte für ihr positives Handeln gelobt. Bei einem Verkauf von Alkohol oder Tabakwaren an die jugendlichen Testkäufer wurde auf die Gefahren hingewiesen, die sich durch den Verkauf für die Jugendlichen ergeben könnten. Übermäßiger Alkoholkonsum kann bei Minderjährigen sehr schnell zu einer Alkoholvergiftung und somit zu einem Krankenhausaufenthalt führen. „In solchen Fällen kann dem Verkaufspersonal ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung drohen“, machte Polizeihauptkommissar Thomas Sindram deutlich. 

In allen Fällen wurde Informationsmaterial zum Jugendschutzgesetz verteilt. Hierzu gehörte beispielsweise die sogenannte „Sorry-Card“, die bei Bedarf vom Kassenpersonal an uneinsichtige und beratungsresistente Kunden ausgehändigt werden kann, um sich Diskussionen an der Kasse zu ersparen. Außerdem wurden die vom Lukas-Werk Suchthilfe gGmbH im Rahmen des HaLT-Projektes entwickelten Jugendschutzplakate „Jugendschutz – wir machen mit!“ an den Einzelhandel übergeben. Diese wurden zum Teil direkt deutlich sichtbar im Verkaufsraum aufgehängt.

In den zwei negativ getesteten Verkaufsstellen muss das Verkaufspersonal als Konsequenz des Fehlverhaltens mit Bußgeldern rechnen. 

Die Abgabe von Alkohol und Tabakwaren regelt das Jugendschutzgesetz. Danach dürfen alle Spirituosen und Tabakwaren ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren verkauft werden. Bier, Wein und Sekt sind dagegen bereits ab dem 16. Lebensjahr erlaubt.

Kontakt und Informationen zu dem Thema gibt es beim Landkreis Northeim, Fachbereich Sicherheit und Ordnung, bei Sascha Westphal, Telefon 05551 708232 oder bei der Polizeiinspektion Northeim/Osterode, Beauftragter für Jugendsachen, Thomas Sindram, Telefon 05551 7005408.

Foto: lpd

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