Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Samstag, 11. Januar 2025 Mediadaten wsr.tv
Anzeige
Anzeige

Northeim (lpd). Die Abfallgebühren im Landkreis Northeim bleiben für das nächste Jahr weitestgehend unverändert. Das hat der Kreistag in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Lediglich im Bereich der Deponien und der Containerlieferung wurden Leistungen neu kalkuliert. Wer Dachpappe im Landkreis Northeim abgeben will, spart nächstes Jahr. Von derzeit 714,00 Euro/t sinkt die Gebühr auf 554,00 Euro/t. Die Gebühren für die Anlieferung von Gartenabfällen steigen allerdings leicht von derzeit 45,00 Euro/t auf 48,00 Euro/t.

Für die Bereitstellung und Abholung von Containern (inkl. Deponiegebühr) fallen ab dem 1.1.2022 folgende Gebühren an:

  • Sperrmüll (5m³) 767,00 €/Woche und (15m³) 1.418,00 €/Woche
  • Erdaushub (5m³) 254,00 €/Woche
  • Bauschutt (5m³) 410,00 €/Woche
  • Gartenabfälle (5m³) 193,00 €/Woche und (15m³) 305,00 €/Woche
  • Altholz I-III (5m³) 380,00 €/Woche und (15m³) 670,00 €/Woche
  • Altholz IV (5m³) 544,00 €/Woche und (15m³)726,00 €/Woche

Neben der Gebührenkalkulation haben die Kreistagsmitglieder auch über das umfassende Zahlenwerk des Wirtschaftsplanes für 2022 beraten. Der Plan weist für 2022 ein Defizit von 1,8 Millionen Euro aus. Da das geplante Defizit mit Rücklagen aus den Vorjahren ausgeglichen werden kann, sind für 2022 keine weiteren Gebührenerhöhungen vorgesehen. Insbesondere die Gebühren für die Restmüll- und Grünmüllabfuhr werden nicht verändert.

Gebührenbescheide aus 2021 gelten weiter

Die von der Kreisabfallwirtschaft für 2021 erteilten Gebührenbescheide gelten auch für 2022. Für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen wird es 2022 keine neuen Abfallgebührenbescheide geben. Die Abfallgebühr ist auch neuen Bescheid zum 1. Juli 2022 fällig. Gesonderte Bescheide zur Abfallgebühr werden künftig nur noch verschickt, wenn eine Änderung der Gebühr eintritt.

Teilnahme am SEPA Lastschriftverfahren

Weiterhin besteht die Möglichkeit zur Verwendung des SEPA Lastschriftverfahrens. Durch die Nutzung können eventuell entstehende Versäumnisse und kostenpflichtige Mahnverfahren vermieden werden. Die Teilnahme am Verfahren ist freiwillig und kostenfrei. Der Vordruck zur Erteilung eines SEPA Lastschriftmandates (Formularbezeichnung: Einzugsermächtigung) kann auf der Website unter https://www.landkreis-northeim.de/abfallgebuehren eingesehen werden.

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Einbeck/Eckfeld/WIN_Premium_Eckfeld.gif#joomlaImage://local-images/Einbeck/Eckfeld/WIN_Premium_Eckfeld.gif?width=295&height=255