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Montag, 23. Dezember 2024 Mediadaten wsr.tv
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Northeim (red). Verbandsvorsteher Andreas Friedrichs freut sich gemeinsam mit Geschäftsführer Jens Schatz und Bürgermeister Simon Hartmann das Verwaltungsgebäude, die Werkstatt und Lagerhallen in der Borsigstraße 21 in Northeim in Betrieb zu nehmen. Seit dem 10.01.2022 sitzen die 8 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung in der Borsigstraße 21 und nehmen von dort aus die Betreuung der insgesamt noch drei Bauhöfe wahr. Ab März 2022 wird der Bauhof Einbeck mit seinen insgesamt 6 Mitarbeitern nach Northeim umziehen. Ab 2023 sollen die 5 Mitarbeiter des Bauhofes Hevensen hinzukommen. Als zweiter Standort ist dann der Bauhof in Gronau mit 5 Mitarbeitern vorhanden, um die gesetzliche Pflichtaufgabe der Gewässerunterhaltung wahrzunehmen.

Der Umzug war nötig, weil der Bauhof in Einbeck sanierungsbedürftig ist. Eine Vorortsanierung war nicht wirtschaftlich, sodass nach Alternativen gesucht werden musste. Der Tipp mit der Borsigstraße vom Bürgermeister war goldrichtig, so Andreas Friedrichs. Der bisherige Eigentümer „Kälte-Klima-Technik“ hat in Northeim neu gebaut und zum Jahreswechsel die Immobilie an den Leineverband übergeben. Herr Schatz bedankt sich ausdrücklich bei Herrn Reiner Bertuleit, Geschäftsführer der „Kälte-Klima-Technik“, für die gute Zusammenarbeit und die reibungslose Übergabe.

Vorsteher Friedrichs verspricht sich von der Zusammenlegung der beiden Bauhöfe Einbeck und Hevensen mit der Geschäftsstelle Synergieeffekte und eine noch bessere Auslastung des  vorhandenen Fuhrparks und der Arbeitsgeräte. Die Beschaffung neuer zusätzlicher Maschinen und Fahrzeuge wird so deutlich wirtschaftlicher. Auf urlaubs- und krankheitsbedingte Ausfälle kann so noch besser und kurzfristiger reagiert werden. Verbandsvorsteher Friedrichs bedankt sich bei allen Verbandsmitglieder für diese weitreichende Entscheidung.

Der Leineverband ist für die Unterhaltung von Gewässern II. Ordnung im Verbandsgebiet zuständig, welches insgesamt 93 Gewässer mit einer Länge von 650 km zwischen Besenhausen (Gemeinde Friedland) und Ruthe (Stadt Sarstedt) umfasst. U.a. zählen dazu die Gewässer Leine, Garte, Weende, Ilme, Saale und Despe (eine detaillierte Aufstellung aller Gewässer befindet sich auf der Internetseite des Leineverbands).

Die Mitglieder des Leineverbandes setzen sich aus den Kommunen, Landkreisen, Straßenbauverwaltung, Forstverwaltung und einigen Firmen zusammen. Aktuell hat der Verband 76 Mitglieder. Im Vorstand sind alle Mitglieder repräsentativ vertreten. Der Vorstand besteht aus 15 Mitgliedern – Verbandsvorsteher: Herr Andreas Friedrichs, stellv. Vorsteher: Herr Ralf Buberti u. Herr Heinz-Hermann Wolper

Bei der Gewässerunterhaltung trägt der Leineverband dafür Sorge, dass neben dem ordnungsgemäßen Wasserabfluss auch die Pflege und Entwicklung im und am Gewässer sowie seiner Ufer gewährleistet sind. In den letzten Jahren sind dabei die ökologischen Aspekte aber auch die Folgen der klimatischen Veränderungen immer mehr in den Vordergrund gerückt. Daher geschieht die Gewässerunterhaltung im Leineverbandgebiet „so schonend wie möglich, aber ausreichend wie nötig“, um den Belangen des Naturhaushaltes gerecht zu werden, so Geschäftsführer Jens Schatz.

Durch gesetzliche Vorgaben, wie der EG-Wasserrahmenrichtlinie, dem Nds. Wassergesetz (NWG) und dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) – jeweils in Verbindung mit den aktuellen Rechtsprechungen – sind Eigendynamik und Gewässerentwicklung mit den daraus resultierenden Sohlen- und Seitenerosionen grundsätzlich gewollt und müssen nicht zwingend beseitigt werden. Anlieger dürfen aber nach § 43 NWG selbst tätig werden und Uferabbrüche beseitigen. Bei den Gewässer II. Ordnung sollte zuvor eine Abstimmung mit dem Leineverband, bei allen übrigen Gewässern eine Abstimmung mit dem jeweiligen Unterhaltungspflichtigen des Gewässers erfolgen.

Weitere Vorschriften des allgemeinen Artenschutzes gem. § 39 BNatSchG sind einzuhalten. Liegt ein Gewässerabschnitt im Geltungsbereich eines Naturschutzgebietes oder eines FFH-Gebietes sind die dafür festgelegten Inhalte (z. B. Erlaubnispflicht für Gehölzrückschnitte) zu beachten.

Rückschnitte von Gehölzen, Schilf und Röhricht sind in der Regel in der Zeit vom 01.10. bis 28./29.02. zulässig und werden in dieser Zeit von unseren Kolonnen durchgeführt. Die Pflege von Gehölzen abseits der Gewässerufer ist – auch im Hinblick auf die Verkehrssicherheit – nicht Aufgabe des Leineverbandes, sondern obliegt den jeweiligen Grundstückseigentümern bzw. Anliegern. Diese sollten sich vor Durchführung der Arbeiten die Zustimmung der zuständigen Naturschutzbehörde einholen.

Verordnungs- und Gesetzestexte sowie das Verzeichnis „besonders geschützte Biotope“ können bei den zuständigen Umweltämtern bzw. deren Internetseiten eingesehen werden.

Neben den gesetzlichen Unterhaltungsarbeiten unterstützt der Leineverband die Mitgliedsgemeinden beim Hochwasserschutz und wirbt dafür Fördermittel ein. Dies gilt auch für Vorhaben der Fließgewässerentwicklung so weit dies personell zu leisten ist und durch Dritte die Kosten dafür weitestgehend getragen werden. 

Foto: Leineverband

 

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