Kreis Northeim (r). Der Landkreis Northeim vergibt zum zweiten Mal den „Gründungspeis Landkreis Northeim“. Noch bis zum 11. März 2022 haben Gründer*innen aus dem Landkreis, die sich in den Jahren 2020, 2021 oder Anfang 2022 selbständig gemacht haben, oder die sich kurz vor der Gründung befinden die Möglichkeit, an dem Wettbewerb teilzunehmen. Bewerben können sich diejenigen, deren Unternehmenssitz im Landkreis Northeim liegt oder liegen wird.
Jede Neugründung, egal ob Handwerk, IT-Startup, Kreativwirtschaft, Gastronomie oder Einzelhandel, bekommt dabei eine Chance. „Der Gründungspreis ist als Anerkennung für die Umsetzung einer erfolgversprechenden Geschäftsidee und Unternehmensgründung im Landkreis Northeim gedacht und soll ein positives Signal für die hiesige Gründungslandschaft sein. Der Wettbewerb besticht dabei vor allem auch durch seine Branchenoffenheit. Jede Gründungsidee ist willkommen“, unterstreicht Landrätin Astrid Klinker-Kittel.
Die Preisträger*innen erwartet neben öffentlicher Aufmerksamkeit auch ein individuelles 1:1 Coaching, einen professioneller „Pitchdreh“ sowie Preisgelder. Bewerbungen für den „Gründungspreis Landkreis Northeim 2022“ können bis einschließlich zum 11. März 2022 an die Fachstelle Northeim, Matthias-Grünewald-Straße 38a, 37154 Northeim als Konzeptdatei (3 Seiten, Arial 11, einfacher Zeilenabstand) übermittelt werden.
Welche Punkte bei der Bewerbung besonders deutlich werden sollten und anhand welcher Kriterien die Jury die eingereichten Gründungsideen bewertet, kann auf der Webseite des Landkreises Northeim unter dem Menüpunkt „Bildung und Wirtschaft“ und dann „Existenzgründungen“ in dem Dokument „Gründungspreis 2022 Ausschreibung“ eingesehen werden.
Anhand dieser Kriterien erfolgt auch die Bewertung der Jury, welche sich neben der Landrätin aus fünf Vertreter*innen aus dem Gründungsnetzwerk im Landkreis Northeim sowie den Botschafter*innen der Region zusammensetzt. Bei weiteren Fragen steht die Fachstelle Northeim unter der E-Mail Adresse