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Donnerstag, 21. November 2024 Mediadaten wsr.tv
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Kreis Northeim (r). Die in der Landwirtschaft eingesetzte sogenannte Bremsenfallen sind in Naturschutzgebieten, gesetzlich geschützten Biotopen und Landschaftsschutzgebieten, die FFH-Gebiete sind, nicht erlaubt. Das Aufstellungsverbot gilt in den genannten Bereichen ganzjährig. Der Einsatz der Bremsenfallen außerhalb der Schutzgebiete wird ausschließlich in der Zeit vom 1.06. bis 15.09. toleriert. Dabei müssen die Bremsenfallen einen Mindestabstand von 150 Metern zu den genannten Schutzgebieten einhalten. Um die Fallen möglichst effektiv einzusetzen wird zudem empfohlen, die Regeln zum Einsatz von Bremsenfallen der „Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland e.V.“ anzuwenden. Weitere Informationen dazu gibt es unter https://vfdnet.de/index.php/ak-umwelt/11063-zwischenbericht-bremsenfalle

In der Landwirtschaft werden die Bremsenfallen vor allem eingesetzt, um Weidetiere, insbesondere Pferde und Rinder, vor Bremsenbissen zu schützen. Im Rahmen einer Studie wurde die Effektivität, besonders aber die Selektivität der Bremsenfallen untersucht. Die aus der Studie resultierenden Ergebnisse zeigen, dass es sich nur bei einem sehr geringen Anteil (2.022 von 53.438 Individuen) der gefangenen Insekten um Bremsen handelt und tatsächlich keine Pferdebremsen gefangen wurden.

Die Studienergebnisse bestätigen somit, dass beim Einsatz von Bremsenfallen größere Mengen von Insekten wahllos gefangen und getötet werden. Folglich liegt ein Verstoß gegen das „Tötungsverbot“ nach dem Bundesnaturschutzgesetz und der Bundesartenschutzverordnung vor. Zudem ist nicht auszuschließen, dass der nicht filterbare Fang von Insekten zu einer Beeinträchtigung seltener, insektenfressender Vogelarten führt. Vor dem Hintergrund des „Niedersächsischen Weges“, dessen Ziel es unter anderem ist, den drohenden Artenschwund zu stoppen, rät das Landesumweltministerium dazu, den Einsatz von Bremsenfallen räumlich und zeitlich zu beschränken.

Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie außerdem beim Landkreis Northeim (untere Naturschutzbehörde). Per E-Mail ist dieser unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zu erreichen, telefonisch auch unter 05551/708-8391. Zu den Grenzen der Schutzgebiete gibt es Informationen über den Umweltkartenserver Niedersachsen.

Foto: Hennrich

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