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Sonntag, 12. Januar 2025 Mediadaten wsr.tv
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Northeim (lpd). Das Engagement der Bürger:innen im Landkreis Northeim für Ukraine-Flüchtlinge ist sehr hoch. Dies zeig sich nicht zuletzt auch an den zahlreichen Wohnraumangeboten, welche der Kreisverwaltung in den vergangenen Wochen gemeldet wurden. Die Solidarität mit den aus den Kriegsgebieten Geflüchteten ist beeindruckend. Gleichzeitig bittet der Landkreis Northeim weiterhin um Verständnis dafür, dass die Begutachtung der eingegangenen Wohnungsangebote Zeit in Anspruch nimmt. Von telefonischen Anfragen zum Sachstand einzelner Wohnungsbelegungen sollte daher möglichst abgesehen werden.

„Wir sind froh und dankbar für jedes Angebot, brauchen aber allein aufgrund der Anzahl der gemeldeten Wohnraumangebote einen gewissen zeitlichen Vorlauf“, wirbt Landrätin Astrid Klinkert-Kittel um Verständnis.

In den letzten Tagen sind über die Wohnraum-Hotline des Landkreises Northeim vermehrt Anrufe eingegangen, in welchen sich potenzielle Vermieter*innen nach dem Sachstand ihres Wohnungsangebotes erkundigt haben. Insbesondere mit der Frage, wann nach der Besichtigung durch das Technische Hilfswerk mit der Zuweisung von ukrainischen Kriegsflüchtlingen zu rechnen ist. Um das Verfahren der Wohnungsvergabe besser nachvollziehen zu können und um vereinzelten Nachfragen vorzubeugen, wird der Ablauf näher dargestellt.

Anmietung von Wohnraum durch den Landkreis Northeim

Bürger*innen, die eine Wohnung für ukrainische Flüchtlinge vermieten möchten, können diese dem Landkreis über das Online-Formular unter www.landkreis-northeim.de/ukrainehilfe melden. Auf Basis der Angebote werden Termine zur Wohnungsbesichtigung durch das THW, mit den Vermieter*innen vereinbart. Bei diesen Besichtigungen wird überprüft, ob sich die Wohnungen in einem adäquaten und kurzfristig nutzbaren Zustand befinden. Im Nachgang zur Wohnungsbesichtigung füllen alle Vermieter*innen ein Formular „Angebot zur Anmietung“ aus, welches verschiedene weiterführende Parameter zur Wohnung abfragt, wie zum Beispiel Miet- und Nebenkosten, Wohnfläche, Zahl der Räume, etc.

Diese Angebote werden dem Landkreis Northeim übermittelt und durch die zuständigen Mitarbeitenden hinsichtlich des Mietzinses auf Angemessenheit überprüft. Im Anschluss an dieses Verfahren erhalten die Vermieter*innen eine Rückmeldung, ob ein Mietvertrag geschlossen werden kann. Wenn dies der Fall ist, wird der Mietvertrag zwischen dem Landkreis Northeim und dem/der Vermieter*in persönlich in einem Vor-Ort-Termin geschlossen. Erst danach erfolgt die Einrichtung des angemieteten Wohnraums, durch ein vom Landkreis beauftragtes Fachunternehmen. Die anschließende Belegung der angemieteten Wohnungen erfolgt nach Bedarf, ausschließlich durch Mitarbeitende des Landkreises Northeim.

Es wird darum gebeten, davon Abstand zu nehmen, in dem angebotenen Wohnraum bereits vor Abschluss des Mietvertrages in Eigeninitiative geflüchtete Menschen unterzubringen.

Hotlines beim Landkreis Northeim

Wohnraumangebote für ukrainische Flüchtlinge können weiterhin vorrangig über das Online-Formular unter www.landkreis-northeim.de/ukrainehilfe oder auch per Telefon unter 05551 708-512 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. angeboten werden.

Wenn Wohnraum für Geflüchtete benötigt wird oder ein Wechsel in eine andere Wohnung nötig ist kann sich bei der Wohnungsvermittlung für Geflüchtete beim Landkreis Northeim unter 05551 708-8434 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. gemeldet werden.

Fragen rund um die existenzsichernden Leistungen wie z. B. Antragstellung auf Leistungen für den Lebensunterhalt werden durch die Leistungssachbearbeitung des Landkreises Northeim unter der Telefonnummer 05551 708-791 beantwortet.

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