Northeim (lpd). Die Gebühren für die Abfallentsorgung haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Deshalb behalten die Abfallgebührenbescheide, die im letzten Jahr versendet wurden, auch 2022 ihre Gültigkeit. Daher erinnert die Kreisabfallwirtschaft Northeim daran, dass die Jahresgebühren zum 1. Juli 2022 fällig werden. Um Mahngebühren, Säumniszuschläge oder gar Vollstreckungskosten zu vermeiden, sollten Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer den Zahlungstermin unbedingt einhalten.
In diesem Zusammenhang weist die Kreisabfallwirtschaft daraufhin, dass die Teilnahme am Lastschriftverfahren jederzeit möglich ist. Bei diesem Verfahren werden die fälligen Zahlungen automatisch vom Bankkonto abgebucht. Eine manuelle Überweisung der Grundstückseigentümerinnen oder Grundstückseigentümer ist dann nicht mehr erforderlich und Zahlungen können nicht mehr vergessen werden. Der erforderliche Vordruck zum Erteilen der Einzugsermächtigung ist unter www.landkreis-northeim.de/abfall zu finden. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisabfallwirtschaft telefonisch unter 05551/708-161 / -159 oder -450 zur Verfügung.