Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Freitag, 25. Oktober 2024 Mediadaten wsr.tv
Anzeige
Anzeige

Northeim (lpd). Die Gebühren für die Abfallentsorgung haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Deshalb behalten die Abfallgebührenbescheide, die im letzten Jahr versendet wurden, auch 2022 ihre Gültigkeit. Daher erinnert die Kreisabfallwirtschaft Northeim daran, dass die Jahresgebühren zum 1. Juli 2022 fällig werden. Um Mahngebühren, Säumniszuschläge oder gar Vollstreckungskosten zu vermeiden, sollten Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer den Zahlungstermin unbedingt einhalten.

In diesem Zusammenhang weist die Kreisabfallwirtschaft daraufhin, dass die Teilnahme am Lastschriftverfahren jederzeit möglich ist. Bei diesem Verfahren werden die fälligen Zahlungen automatisch vom Bankkonto abgebucht. Eine manuelle Überweisung der Grundstückseigentümerinnen oder Grundstückseigentümer ist dann nicht mehr erforderlich und Zahlungen können nicht mehr vergessen werden. Der erforderliche Vordruck zum Erteilen der Einzugsermächtigung ist unter www.landkreis-northeim.de/abfall zu finden. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisabfallwirtschaft telefonisch unter 05551/708-161 / -159 oder -450 zur Verfügung.

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Einbeck/Eckfeld/WIN_Premium_Eckfeld.gif#joomlaImage://local-images/Einbeck/Eckfeld/WIN_Premium_Eckfeld.gif?width=295&height=255