Northeim (lpd). Im Kreishaus des Landkreises Northeim, in dessen Außenstellen sowie bei der Kreisabfallwirtschaft gilt ab heute, 20. Juli 2022, erneut eine Maskenpflicht. Diese wird im Rahmen des Hausrechts wiedereingeführt und gilt für Beschäftigte der Kreisverwaltung sowie für den Publikumsverkehr.
Hintergrund ist die aktuelle Entwicklung der Corona-Infektionen, welche sich weiterhin auf einem hohen Niveau befinden. Für den Publikumsverkehr gilt eine Maskenpflicht beim Betreten des Kreishauses, der Außenstellen sowie dem Gelände der Kreisabfallwirtschaft. Für Beschäftigte gilt ebenfalls die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, soweit sie sich außerhalb des Büros aufhalten. Zur Verwendung kommen dürfen nur zertifizierte medizinische Masken oder FFP2-Masken. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. Ausgenommen sind auch Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.
Neben der Wiedereinführung der Maskenpflicht gelten weiterhin die allgemein gültigen Abstands- und Hygienevorschriften.
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