Einbeck (red). Die Stadt Einbeck bereitet die Sportlerinnenehrung für das Jahr 2025 vor und ruft zur Meldung besonderer sportlicher Leistungen auf. Im Rahmen einer Feierstunde würdigt die Stadt jährlich Sportlerinnen und Sportler, die im zurückliegenden Jahr herausragende Erfolge erzielt haben.
Einbeck (red). Geehrt werden gemäß den Richtlinien der Stadt Einbeck Sportlerinnen und Sportler aus Einbecker Sportvereinen, Schülerinnen und Schüler aus Schulen in Einbeck, Absolventinnen und Absolventen des Deutschen Sportabzeichens sowie weitere Sportlerinnen und Sportler mit Hauptwohnsitz in der Stadt Einbeck einschließlich der zugehörigen Ortschaften.
Meldungen durch Vereine und Einzelpersonen möglich
Sportlerinnen und Sportler, die für Einbecker Vereine starten, werden entsprechend der geltenden Richtlinien jährlich von ihren Vereinen bei der Stadtverwaltung zur Ehrung gemeldet. Darüber hinaus besteht jedoch auch die Möglichkeit, Sportlerinnen und Sportler zu ehren, die ihren Hauptwohnsitz im Gebiet der Stadt Einbeck haben, jedoch nicht für einen Einbecker Sportverein aktiv sind. Da diese Personen nicht automatisch gemeldet werden, richtet sich ein ausdrücklicher Aufruf an die Betroffenen selbst oder an deren Eltern, eine Meldung direkt bei der Stadtverwaltung einzureichen.
Meldeschluss am 15. Januar 2026
Die Meldungen müssen bis spätestens 15. Januar 2026 beim Sachgebiet Bildung, Familie, Soziales – Team Schulen und Sport – im Neuen Rathaus eingehen. Den Meldungen sind geeignete Nachweise über die im Jahr 2025 erzielten sportlichen Leistungen beizufügen.
Für Rückfragen und Meldungen steht Bianca Niemeier vom Team Schulen und Sport zur Verfügung. Sie ist telefonisch unter 05561 916 238 oder per E-Mail an