Einbeck (red). Zum zweiten Mal in diesem Jahr haben in Niedersachsen die Landkreise, großen selbständigen Städte und kreisfreien Städte gemeinsam mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Hauptzollämter (FKS) Kontrollen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung durchgeführt. Bei der viertägigen, vom niedersächsischen Wirtschaftsministerium und der Generalzolldirektion koordinierten Schwerpunktprüfung, waren in der vergangenen Woche (42. KW) 353 Prüfer an verschiedenen Orten in Niedersachsen im Einsatz. Insgesamt wurden 497 Objekte, 2327 Personen und 959 Betriebe überprüft. Dabei wurden 380 mutmaßliche Verstöße gegen rechtliche Bestimmungen festgestellt.
Niedersachsens Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Bernd Althusmann sagt: „Der Kampf gegen die Schwarzarbeit erfordert kontinuierliche gemeinsame Anstrengungen aller beteiligten Akteure. Schwarzarbeit gefährdet legale Beschäftigung, verhindert die Schaffung neuer Arbeitsplätze und verzerrt den Wettbewerb zulasten der vielen ehrlichen Unternehmen in Niedersachsen. Deshalb bleibt die Bekämpfung von Schwarzarbeit für uns eine wichtige Aufgabe.“
Der Schwerpunkt der Kontrollen lag auf Baustellen und Betrieben im Handwerkssektor. Die FKS überprüfte vor allem die Einhaltung sozialversicherungs- und aufenthaltsrechtlicher Vorschriften sowie die Einhaltung des Mindestlohns. Die kommunalen Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden kontrollierten insbesondere die Einhaltung handwerks- und gewerberechtlicher Eintragungs- und Anzeigepflichten. FKS und Kommunen wurden dabei von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ausländerbehörden, der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, der Gewerbeaufsichtsämter, der Deutschen Rentenversicherung sowie der Jobcenter und der Polizei unterstützt.
Die mutmaßlichen Verstöße betrafen in 35 Fällen die Gewerbeordnung und in 64 Fällen die Handwerksordnung. In 88 Fällen besteht der Verdacht, dass die Betriebe nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen. Wegen möglichen Sozialleistungsbetrugs wird in 29 Fällen ermittelt. Darüber hinaus besteht in 46 Fällen der Verdacht, dass Arbeitgeber Ausländer ohne gültige Arbeitserlaubnis beschäftigen. Außerdem wird in 22 Fällen wegen Scheinselbständigkeit und in 96 Fällen unter anderem wegen Missachtung von Meldepflichten sowie Verstößen gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz weiter ermittelt. Bei Feststellung tatsächlicher Rechtsverstöße wird gegen die Tatbeteiligten ein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet.
Die Präsidentin der Generalzolldirektion, Colette Hercher, betont die gute Zusammenarbeit der Behörden: „Die konzertierte Kontrollaktion zeigt, dass der Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung gemeinsam wirksamer ist und zu besseren Erfolgen führt. Diese Erfahrung macht der Zoll nicht nur in Niedersachsen, sondern auch in anderen Bundesländern. Deshalb werden wir die Kooperation mit allen an der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung beteiligten Partnern weiter fortsetzen.“
Kontrollen im Bereich Braunschweig/Northeim
Im Bereich Braunschweig waren 26 Prüfer der Landkreise Gifhorn, Göttingen, Goslar, Northeim, Peine und der Städte Braunschweig, Goslar, Salzgitter und Wolfsburg sowie 16 Beamte der FKS des Hauptzollamtes Braunschweig im Einsatz. Dabei wurden sie von 5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft und der Polizei unterstützt. Es wurden 107 Objekte mit insgesamt 192 Betrieben und 441 Personen kontrolliert und dabei 62 mutmaßliche Verstöße festgestellt. Besondere Vorkommnisse: Im Stadtgebiet Göttingen wurde auf einer Baustelle ein staatenloser Mann aufgegriffen. Er hatte weder eine Aufenthalts- noch eine Arbeitserlaubnis für Deutschland. Im Landkreis Northeim wurde ein illegaler Arbeitnehmer angetroffen, der per Haftbefehl gesucht wurde. Die Polizei wurde informiert und der Betroffene in Haft genommen.
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