Einbeck (red). Die Aktionäre der KWS SAAT SE (ISIN: DE0007074007) haben auf der heutigen Hauptversammlung in Einbeck den Beschlussvorschlägen der Verwaltung zu allen Tagesordnungspunkten mit deutlichen Mehrheiten zugestimmt. So wird die KWS SAAT SE voraussichtlich im ersten Quartal 2019 in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien, die KWS SAAT SE & Co. KGaA, umgewandelt. Als Aktionärsvertreter der KWS SAAT SE & Co. KGaA wurden die Mitglieder des bisherigen Aufsichtsrats gewählt. Des Weiteren wurde ein „Aktiensplit“ beschlossen, durch den Aktionäre für jede bestehende Aktie vier neue Aktien erhalten. Die Gewinnausschüttung für das Geschäftsjahr 2017/2018 wird bei 3,20 € pro alter Aktie liegen. Die Prognose für das derzeit laufende Geschäftsjahr 2018/2019 wurde unverändert beibehalten.
Die Hauptversammlung fand aufgrund von Umbaumaßnahmen erstmals nicht auf dem Betriebsgelände der Gesellschaft, aber weiterhin in Einbeck statt. Vorstand und Aufsichtsrat erläuterten vor rund 700 Aktionären die Entwicklungen des vergangenen Geschäftsjahres und die zur Abstimmung stehenden Tagesordnungspunkte. „Es war eine lebendige Debatte. Wir freuen uns über die hohe Zustimmung, die zeigt, dass wir die Aktionäre von unseren Vorhaben überzeugen konnten“, kommentierte Hagen Duenbostel, KWS Vorstandssprecher, die beschlossene Rechtsformänderung.
Als KWS SAAT SE & Co. KGaA in die Zukunft
Eva Kienle, CFO der KWS SAAT SE, stellte den anwesenden Aktionären im Detail die Gründe für den geplanten Rechtsformwechsel aus Sicht des Vorstands vor. So wird der Formwechsel in eine KGaA die Finanzierungs- und Wachstumsmöglichkeiten der Gesellschaft und ihre Position auf dem Kapitalmarkt stärken, ohne dass ihr Charakter als börsennotiertes Familienunternehmen verloren geht. Derzeit gäbe es keine konkreten Übernahmeziele, das Vorhaben schaffe aber ideale Voraussetzungen, künftig noch agiler und flexibel durch Kapitalmaßnahmen auf Opportunitäten einzugehen. Zugleich bewahrt und stärkt KWS ihre Firmenidentität, indem die Aktionärsfamilien Büchting und Arend Oetker die Mehrheit in der persönlich haftenden Gesellschafterin – der KWS SE – halten, die die Geschäftsführung der KWS übernimmt.
Mit dem beschlossenen Rechtsformwechsel wird die KWS SAAT SE nun mit Eintragung ins Handelsregister voraussichtlich im ersten Quartal 2019 in die KWS SAAT SE & Co. KGaA umgewandelt. Die Aktionäre der KWS SAAT SE werden automatisch Kommanditaktionäre der neuen KGaA. Der Formwechsel hat weder die Auflösung der bestehenden Gesellschaft noch die Gründung einer neuen juristischen Person zur Folge. Die rechtliche und wirtschaftliche Identität der Gesellschaft bleibt erhalten.
Aufsichtsrat neu gewählt
Mit Eintragung des Rechtsformwechsels in das Handelsregister – voraussichtlich im ersten Quartal 2019 – erlöschen die Ämter der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder der KWS SAAT SE. Daher wurde eine Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder in der neuen Rechtsform der KWS SAAT SE & Co. KGaA erforderlich. Er wird sich auch zukünftig aus vier Anteilseignervertretern und zwei Arbeitnehmervertretern zusammensetzen. Die bisherigen vier Anteilseignervertreter Andreas J. Büchting, Victor W. Balli, Cathrina Claas-Mühlhäuser und Marie Th. Schnell standen auf der Hauptversammlung zur Wahl und wurden erneut durch die Hauptversammlung bestätigt. Die beiden Arbeitnehmervertreter werden im Nachgang der Hauptversammlung durch ein Besonderes Verhandlungsgremium ebenfalls neu gewählt. Die Amtszeit der neuen Aufsichtsratsmitglieder endet mit Entlastung zum Geschäftsjahr 2021/2022.
„Aktiensplit“ im Verhältnis 1:5
Um die Liquidität der Aktie zu steigern, wurde auf der Hauptversammlung zudem ein „Aktiensplit“ im Verhältnis 1:5 im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln der KWS SAAT SE umgesetzt. Jeder Aktionär erhält zu jeder bestehenden Aktie zusätzlich vier neue Aktien. An den Beteiligungsverhältnissen ergeben sich durch den Aktiensplit keine Änderungen. Mit Umsetzung des Aktiensplits wird sich der Kurs der Aktien entsprechend um den Faktor fünf reduzieren. Die Aktienzahl steigt von 6.600.000 auf 33.000.000. Das Grundkapital wird über Gesellschaftsmittel auf 99.000.000 € angehoben. Somit bleibt der Nennwert pro Aktie mit 3 € erhalten. Der Aktiensplit ist für Aktionäre nach deutschem Recht steuerneutral. Die im Rahmen des Aktiensplits zugeteilten Aktien werden durch diesen Vorgang nicht angeschafft und die gesplittete Aktie nicht veräußert. Als Tag der Anschaffung des Aktienbestands gilt weiterhin der Tag, an dem die jetzt gesplitteten Aktien angeschafft wurden. Die Aktionäre brauchen keine Zuzahlungen zu leisten. Die Umsetzung des Aktiensplits wird ebenfalls für das erste Quartal 2019 angestrebt.
Dividende bei 3,20 €, Prognose für 2018/2019 unverändert
Die KWS Gruppe beendete das Geschäftsjahr 2017/2018 mit einem währungsbedingten Umsatzrückgang von –0,7 % auf rund 1.068 Mio. €. Die Ertragslage blieb mit einem EBIT von 133 Mio. € (+0,8 %) ungefähr auf Vorjahreshöhe. Die EBIT-Marge in Höhe von 12,4 % lag erneut im Rahmen der mittelfristigen Zielsetzung von mindestens 10 %. Einhergehend mit einer weitgehend stabilen Ertragslage schlugen Vorstand und Aufsichtsrat eine Dividende von 3,20 € vor. Mit der Bestätigung durch die Hauptversammlung schüttet KWS insgesamt 21,2 % des Jahresüberschusses der KWS Gruppe aus und setzt somit die langjährige Dividendenpraxis mit einer Ausschüttungsquote zwischen 20 bis 25 % fort. Die Prognose der KWS Gruppe für das laufende Geschäftsjahr 2018/2019 (leichter Umsatzanstieg, EBIT-Marge von 10 bis 12 %) wurde im Rahmen der Hauptversammlung bestätigt.
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