Einbeck (red). Gleiche Arbeit, unterschiedliche Bezahlung: Im Landkreis Northeim verdienen Frauen, die in Vollzeit arbeiten, 15 Prozent weniger als Männer. Das hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) zum Internationalen Frauentag am heutigen Freitag mitgeteilt. Sie verweist hierbei auf eine Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Danach kommen Männer mit einer Vollzeitstelle im Kreis Northeim auf ein durchschnittliches Bruttoeinkommen von 3.049 Euro pro Monat – Frauen hingegen nur auf 2.582 Euro. In Niedersachsen beträgt der Verdienstunterschied bei Vollzeit zwischen den Geschlechtern 17 Prozent (Männer: 3.249 Euro, Frauen: 2.712 Euro). Dies liege teils an niedrigeren Positionen, die Frauen häufig hätten, insbesondere aber auch an der mangelnden Zahlungsbereitschaft von Unternehmen, so die NGG Süd-Ost-Niedersachsen-Harz.
Gewerkschafterin Anke Siedentop spricht von einer „Diskriminierung per Lohnzettel“. Es könne nicht sein, dass Frauen bei der Bezahlung trotz gleicher Arbeitszeit systematisch den Kürzeren zögen. „Dabei sind es immer noch vor allem Frauen, die sich nach einem langen Arbeitstag um Familie und Haushalt kümmern – und das unbezahlt.“
Auch deshalb seien sie oft gezwungen, weniger zu arbeiten. So sind nach Angaben der Arbeitsagentur aktuell 75 Prozent aller Teilzeitstellen im Kreis Northeim weiblich. „Gerade im Gastgewerbe und im Bäckerhandwerk ist es gang und gäbe, dass sie nur eine halbe Stelle haben – oder noch weniger“, kritisiert Siedentop. Allein das Gastgewerbe beschäftigt laut Arbeitsagentur im Kreis 1.510 Minijobber. 1.020 von ihnen sind Frauen.
Die Folgen seien spätestens im Rentenalter „dramatisch“, so die NGG. „Wer über Jahrzehnte wenig verdient und etwa wegen Kindern Unterbrechungen im Erwerbsleben hat, der bekommt kaum Rentenpunkte. Das führt dann zu Armutsrenten, die der Staat aufstocken muss“, betont Siedentop und fordert: „Unternehmen, die Frauen und Männer für den gleichen Job unterschiedlich bezahlen, sollten mit Konsequenzen rechnen. Weiterhin brauchen Frauen und Männer die gleichen Aufstiegschancen im Betrieb, denn Motivation und Engagement hängen nicht vom Geschlecht ab.“
Zwar gebe es seit gut einem Jahr das sogenannte Entgelttransparenzgesetz. Danach haben Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern das Recht zu erfahren, was ein Kollege in vergleichbarer Position verdient. Chefs müssen dann bestehende Unterschiede abschaffen. Doch laut einer Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung wird das Gesetz bisher kaum genutzt. Nach Einschätzung von Anke Siedentop liegt das auch daran, dass kleine Betriebe vom Gesetz ausgenommen sind – „obwohl die Lohnunterschiede dort besonders groß sind“. Die NGG macht sich für einen gesetzlichen Anspruch auf „gleiches Geld für gleiche Arbeit“ stark.
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